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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 424 OR de 2022

Art. 424 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 424

Si les actes du gérant ont été ratifiés par le maître, les règles du man­dat devien­nent applicables.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 424 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2016/173-Défenderesse; Compte; Gestion; Demande; Officiel; Demandeur; Administrateur; Banque; Opération; Opérations; Actions; Décembre; Mandat; Relevé; Client; Contrat; Aurait; Administrateurs; Officiels; Gérant; établi; Devoir; Fortune; Décès; Conseil; Obligation; Consid; Période; Qu'il; D'information
GRZK2-15-20ForderungMängel; Beschwerde; Tümer; Rüge; Gentümer; Gelrüge; Mängelrüge; Eigentümer; Recht; Recht; Führer; Rüge; Beschwerdeführer; Miteigentümer; Degegnerin; Beschwerdegegnerin; Keigentümer; Stockwerkeigentümer; Handeln; Entscheid; Eigentümer; Partei; Kommentar

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.58MandatsträgerentschädigungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beiständin; Mandat; Entschädigung; Sozialregion; Person; Klinik; Behörde; Entschädigt; Mandatsträger; Aufgaben; Auftrag; Erwachsenenschutz; Beistand; Müsse; Erwachsenenschutzbehörde; Abklärung; Rechnung; Worden; Entscheid; Stunden; Stundenansatz; Kontakt; Einsetzung; Ständig; Leistungen; Aufwendungen; Formell
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