1 Lorsque la gestion n’a pas été entreprise dans l’intérêt du maître, celui-ci n’en a pas moins le droit de s’approprier les profits qui en résultent.
2 Il n’est tenu d’indemniser le gérant ou de lui donner décharge que jusqu’à concurrence de son enrichissement.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB210049 | Forderungen | Möge; Vermögens; Klagte; Genswerte; Vermögenswerte; Klagten; Beklagten; Recht; Partei; Vorinstanz; Wirtschaftlich; Berufung; Beweis; Parteien; Gesellschaft; Rungen; Hauptverhandlung; Verhält; Auftrag; Entscheid; Bruder; Treuhand; Aktien; Gesellschaften; Verfahren; Genswerten; Familie; Tatsache; Wirtschaftliche |
ZH | LA180012 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Berufung; Beklagten; Geschäft; Arbeitgeber; Geschäfts; Parteien; Kunden; Klage; Erstinstanzlich; Arbeitnehmer; Erstinstanzliche; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Erstinstanzlichen; Urteil; Versicherungen; Arbeitgeberin; Entscheid; Kundendaten; Berufungsantwort; Lohnausweis; Akten; Bestritten; Provision; Nebentätigkeit; Gericht; Bruttolohn |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2001.31 | Entscheid Art. 5 lit. a, 2 und 9 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 UWG (SR 241); Art. 55 Abs. 1 lit. a und b MSchG (SR 232.11); Art. 419 ff. OR (SR 220). Unlauteres Verhalten einer Partei nach Beendigung der Zusammenarbeit; Umfang der Auskunftspflicht nach Lauterkeits- und Markenrecht als Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts der Gegenpartei auf Schadenersatz oder Gewinnherausgabe (Handelsgericht, 29. November 2005, HG.2001.31). | Beklagten; Entwicklung; Combox; Kommunikations; Geheim; Partei; Technische; Parteien; Markt; Auskunft; Schaltplan; Platine; Beweis; Geschäftsgeheimnis; Experte; C" Informationen; Beauftragte; Gewinn; Zusammenarbeit; Gerät; Schadenersatz; Arbeitsergebnis; Abnehmer; Auftrag; Verwendung; C" Geheimnis; Recht |
LU | V 08 235_1 | Das Aufgebot des Rettungsdienstes des Kantonsspitals stellt, falls dieses aus Sicht eines umsichtigen, verantwortungsbewussten medizinischen Laien geboten erscheint, eine ausreichende Grundlage für die Überwälzung der Transport- und Personalkosten zu Lasten des Patienten dar und zwar selbst dann, wenn die herbei gerufenen medizinisch geschulten Rettungsorgane die Einlieferung ins Spital nicht für notwendig erachten. Anwendung der Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschäft; Rettungsdienst; Polizei; Verwaltungsgericht; Boten; Recht; Vorinstanz; Geschäftsführung; Rettungsdienstes; Schmerzen; Echten; Stationär; Auftrag; Patienten; Rechten; Geklagt; Kanton; Polizeibeamte; Angefochten; Medizinisch; Polizeiorgan; Sinne; Interesse; Gebotenheit; Hauptwache; Stationäre |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 553 (5A_831/2020) | Regeste Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 647c ff., Art. 712h Abs. 1 und 2 Ziff. 1 sowie Art. 712m Abs. 1 Ziff. 1 ZGB . Für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen bedarf es eines Beschlusses (inkl. Kostenbeschluss) der Gemeinschaft, soweit nicht Dringlichkeit vorliegt. Handelt ein Stockwerkeigentümer trotz Beschlussbedürftigkeit eigenmächtig, kann er für die entstandenen Kosten nicht die anderen Stockwerkeigentümer einklagen, sondern müsste er sich an die Gemeinschaft halten. Frage offengelassen, ob und inwieweit hierfür Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung Grundlage bilden könnte (E. 5). | Beschwerde; Stockwerkeigentümer; Massnahme; Beschluss; Massnahmen; Geschäft; Gemeinschaftliche; Bauliche; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Leitungen; Gemeinschaft; Recht; Obergericht; Bereich; Vorteil; Stockwerkeigentum; Auftrag; Bereicherung; Erneuerung; Widerklage; Beschlussfassung; Sanierung; Gemeinschaftlichen; Ersatz; THURNHERR; Werkleitungen; Kantons; Vorgängig |
144 III 43 (4A_269/2017) | Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3). Regeste b Editionsbegehren. Abgrenzung zwischen materiellrechtlichem Auskunftsanspruch und zivilprozessualem Editionsbegehren (E. 4). | Beschwerde; Auftrag; Erfolg; Mäkler; Vertrag; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Mandat; Mäklervertrag; Verkauf; Vertraglich; Mandats; Entschädigung; Transaktion; Auftraggeber; Vereinbarte; Beauftragte; Einfache; Verpflichtet; Mandatsvereinbarung; Vertrags; Vorinstanz; Edition; Erfolgsabhängig; Leistung; Erfolgsabhängige; Definiert; Leistungen; Vereinbarten; Erfolgskommission |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2010/19 | Zugang zu Fernmeldenetzen | Beschwerde; Preis; Führerin; Deführerin; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Markt; Markt; Preise; Zugang; Recht; Hende; Zugangs; Services; Lementary; Biete; Supplementary; Beherrschend; Verfahren; Marktbeherrschend; Drittwirkung; Anbieter; Beherrschende; Marktbeherrschende; Wettbewerb; Dingung; Verfügung; Partei |
A-7162/2008 | Zugang zu Fernmeldenetzen | Beschwerde; Preis; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Preise; Drittwirkung; Zugang; Markt; Recht; Markt; Verfahren; Zugangs; Biete; Verfügung; Hende; Services; Anbieter; Interkonnektion; Rück; Supplementary; Partei; Bundes; Beherrschend; Marktbeherrschend; Anbieterin; Rechtlich; Drittwirkungsklausel; Parteien; Dingungen |
Autor | Kommentar | Jahr |
SCHMID | Zürcher Kommentar, N. 175 Art. 423 | 2114 |
Staub | Zürcher Kommentar | 1993 |