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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 421SCC from 2023

Art. 421 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 421

The office of deputy terminates by law:

1.
on expiry of a term of office set by the adult protection authority, unless the deputy is confirmed in office;
2.
with the end of the deputyship;
3.
with termination of employment as a professional deputy;
4.
in the event that the deputy is made subject to a deputyship, becomes incapable of judgement, or dies.
B. Discharge >I. At the deputy's request >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 421 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF110061AusweisungBeschwerde; Vorinstanz; Eingabe; Verhandlung; Kostenvorschuss; Frist; Säumnis; Nachfrist; Klägers; Hauptverhandlung; Partei; Entscheid; Gericht; Leistung; Verfügung; Genehmigung; Ausweisung; Verfahren; Vormundschaft; Ausweisungsbegehren; Urteil; Kostenvorschusses; Androhung; Parteien; Vormundschaftsbehörde; Gesuch; Beklagten; Bundesgericht; OGerZH
LUJK 09 17Art. 12 Abs. 1 GBV; Art. 421 ZGB. Bestellung eines Beistands bei einer Schenkung von Grundstücken an ein zweijähriges Kind. Beschwerde; Beschenkten; Interessen; Beschwerdeführer; Schenkung; Grundbuchamt; Interessenkollision; Schenker; Schenkers; Abstrakte; Gesetzliche; Nutzniessung; Schwester; Vertreterin; Beistand; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Schenkungsvertrag; Gefährdung; Vertragspartner; Beziehung; Abweisung; Justizkommission; Vertretung; Mutter; Bejaht; Feststellung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 309Art. 421 Ziff. 2, 955 Abs. 1 und 965 Abs. 1 ZGB; Erfordernis einer Zustimmung der Vormundschaftsbehörde; Haftung für die Grundbuchführung. Der Rangrücktritt eines zugunsten eines Mündels errichteten Wohnrechts hinter ein Grundpfandrecht erfordert die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 421 Ziff. 2 ZGB (E. 2). Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters für eine von einem Vormund ausgehende Anmeldung zur Eintragung (E. 3). Droit; Tuteur; D'habitation; Foncier; Postposition; Cit; Canton; Cédule; Notaire; Registre; été; L'autorité; Hypothécaire; Celle; Conservateur; Octobre; Approbation; Effet; D'une; Qu'il; Pupille; Inscription; Servitude; Tutélaire; Premier; Aurait; Selon; être; Novembre; Autre
126 III 49Art. 287 Abs. 1 ZGB; Kinderunterhaltsvertrag: Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde und Wirkungen der Vereinbarung vor der Genehmigung. Ein mündlich und für in der Schweiz mit ihrer Mutter lebende Kinder geschlossener Unterhaltsvertrag, mit dem in einem ausländischen Scheidungsurteil festgesetzte Unterhaltsbeiträge deutlich heraufgesetzt worden sein sollen, muss von der dafür zuständigen Vormundschaftsbehörde in der Schweiz nach Art. 287 Abs. 1 ZGB genehmigt werden (E. 2a und b). Die Genehmigungspflicht besteht auch dann, wenn mit dieser Vereinbarung bei unverändertem Bedarf der Kinder einzig Beiträge für sie erhöht worden wären (E. 2c bis e). Die Arrestprosequierungsklage, mit der um Zuspruch verarrestierter Unterhaltsbeiträge in der Höhe des behaupteten Vertrages ersucht wird, ist abzuweisen, weil aus einem noch nicht genehmigten Unterhaltsvertrag nicht auf Erfüllung geklagt werden kann (E. 3). Unterhalt; Genehmigung; Vertrag; Recht; Kinder; Vormundschafts; Scheidung; Vormundschaftsbehörde; HEGNAUER; Kindes; HEGNAUER; Unterhaltsvertrag; Berner; Genehmigungspflicht; Genehmigt; Vereinbarung; Scheidungsurteil; Kinderunterhalt; Recht; Angebliche; Unterhaltsbeiträge; Vertrages; METZLER; Unterhaltsbeitrag; Festgesetzt; Beschluss

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-8272/2008Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Partei; Parteien; Vergleich; Beschwerdeführer; Vergleichs; Bundesverwaltungsgericht; Gericht; Vertreter; Amtlich; Anwalt; Entscheid; Verfahren; Schaden; Entschädigung; Betrag; Beschwerdeführers; Anwalts; Vormundschaftsbehörde; Parteientschädigung; Vorliegenden; Bezahlen; Bestellten; Gutachten; Einigung; Verfahrens; Staats; Verfahrenskosten; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
VogelBasler Kommentar a.a.O.2013
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