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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 421 StPO vom 2023

Art. 421 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 421

Kostenentscheid

1 Die Strafbehörde legt im Endentscheid die Kostenfolgen fest.

2 Sie kann diese Festlegung vorwegnehmen in:

a.
Zwischenentscheiden;
b.
Entscheiden über die teilweise Einstellung des Verfahrens;
c.
Entscheiden über Rechtsmittel gegen Zwischen- und Einstellungsentscheide.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 421 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Nötigung; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Verfahren; Angefochten; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Verfügung; Spräch; Drohung; Sinne; Gespräch; Schädigung; Kanton; Verfahren; Urteil; Ehrverletzung; Kantons; Beschwerdeverfahren; Angefochtene; Beschwerdeführern; Folgend:
ZHUE210116EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Ziffer; Beschwerdeführers; Liegen; Aussage; Person; Aussagen; Stellt; Untersuchung; Vorliegen; Andere; Gefängnis; Unentgeltliche; Auskunftsperson; Verfügung; Einstellung; Beschwerdeverfahren; Vorliegend; Auskunftspersonen; Weiter; AaO; Beschuldigte; Entscheid; Zürich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.63 (AG.2020.601)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Verfahren; Führe; Beschwerdeführer; Verfahrens; Kosten; Staatsanwaltschaft; Einstellung; Einstellungsverfügung; Werden; Sachbeschädigung; Verfahrenskosten; Polizei; Rechtlich; Worden; Angefochtene; Strafverfahren; Welche; Hinsichtlich; Stellt; Rechtliche; Verkehrsschild; Treffe; Entschädigung; Erkennungsdienstlich; Person; Vorliegend; Begründung; Demonstration; Angefochtenen
AGAGVE 2013 44 Art. 416 ff. StPOKostenWird ein Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung von derStaatsanwaltschaft vor Abschluss der Strafuntersuchung abgewiesen, besteht für die Auferlegung von Verfahrenskosten an die beschuldigte Person in diesem prozessualen Entscheid keine gesetzliche Grundlage. Verfahren; Verfahrens; Renskosten; Verfahrenskosten; Beschwerde; Amtlichen; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Stimmung; Gesuch; Beschuldigte; Person; Beschwerdeführerin; Verteidigung; Auferlegt; StPO; Auferlegung; Prozessuale; Grundlage; Gericht; Muri-Bremgarten; IVm; Gesetzliche; Bestimmungen; Frage; Endentscheid; Verfah-; Entscheide; Zwischenentscheiden; Kostenauflage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch
140 IV 213 (6B_360/2014)Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen bei Anfechtung des Entschädigungsentscheids durch die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft; Art 135 Abs. 3 StPO. Wird ein Urteil des Berufungsgerichts angefochten, das über die vom erstinstanzlichen Gericht der unentgeltlichen Rechtsbeiständin für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung entscheidet, und bleibt die für das Berufungsverfahren festgesetzte Entschädigung unangefochten, liegt kein Anwendungsfall von Art. 135 Abs. 3 lit. b StPO vor. Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Berufung; Erstinstanzliche; Unentgeltliche; Verfahren; Urteil; Bundesstrafgericht; Verfahren; Solothurn; Beschwerdeinstanz; Unentgeltlichen; Berufungsgericht; Zugesprochene; Sachen; Erstinstanzlichen; Entscheid; Rechtsverbeiständung; Festsetzung; Solothurn-Lebern; Festgesetzt; Kantonale; Entschädigungsentscheid; Berufungsverfahren; Kantons; Rechtsbeiständin; Prozessuale; Bundesgericht; Partei; Entscheide

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
SN.2020.23Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung (Art. 133 StPO); WiedererwägungsgesuchGesuch; Bundesstrafgericht; Kammer; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Wiedererwägung; Beschwerde; Amtliche; Verteidigung; Wiedererwägungsgesuch; Amtlichen; Verfahren; Anordnung; Bundesanwaltschaft; Gesuchstellers; Verfahrens; Beschwerdekammer; Gericht; Entscheid; Beantragt; Rechtlich; Einzelrichterin; Verfügungen; Beschluss; Anspruch; Behandlung; Guidon; Hinsicht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus Schmid, Daniel JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich , St. Gallen 2013
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