Art. 421 OR dal 2022
Art. 421
1 Se il gestore era incapace di obbligarsi per contratto, sarà responsabile della gestione solo in quanto siasi arricchito o dolosamente spossessato del lucro.
2 Rimane riservata una più estesa responsabilità per gli atti illeciti.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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