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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 42 CCP de 2021

Art. 42 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 142

Autorités pénales compétentes en matière d’auditions

1 Les auditions sont exécutées par le ministère public, les autorités pénales compétentes en matière de contraventions et les tribunaux. La Confédération et les cantons déterminent dans quelle mesure les collaborateurs de ces autorités peuvent procéder à des auditions.

2 La police peut entendre les prévenus et les personnes appelées à donner des ren­seignements. La Confédération et les cantons peuvent désigner les membres des corps de police qui sont habilités à entendre des témoins sur mandat du ministère public.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 42 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160133Örtliche Zuständigkeit Beschwerde; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwaltschaft; Kanton; Vorinstanz; Gerichtsstand; Zuständigkeit; Anklage; Beschwerdegegnerin; Kantons; Beschluss; Gallen; Verfahren; Verfahren; Zuständig; Recht; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Galerie; Kammer; örtlich; Entscheid; Hoben; Rich; Staatsanwaltschaften; Bundesstrafgerichts; Anklageerhebung; Kammer
ZHSB150348Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und Widerruf Schuldig; Beschuldigte; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Urteil; Verteidigung; Widerruf; Berufung; Vollzug; Bedingte; Amtlich; Obergericht; Vorinstanz; Amtliche; Probezeit; Tigen; Festgesetzt; Bedingten; Amtlichen; Betäubungsmittelgesetz; Staatsanwalt; Obergerichts; Recht; Staatsanwaltschaft; Erstanden; Urteils; Kantons; Hende; Positiv
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch
144 I 70 (1B_517/2017)Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Bildung des Spruchkörpers in gerichtlichen Verfahren. Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK verlangen, dass für die Spruchkörperbildung abstrakte Kriterien im Voraus und in transparenter Weise definiert werden. Das kann auch in Form einer gefestigten Praxis erfolgen. Ein gewisses Ermessen ist nicht ausgeschlossen; es muss jedoch nach sachlichen Kriterien gehandhabt werden. Unabdingbar ist, dass die Spruchkörperbildung im konkreten Fall als Akt der Selbstverwaltung der Justiz erscheint und insbesondere nicht dem Einfluss der Exekutive unterliegt (E. 4-6). Spruchkörper; Richter; Kriterien; Beschwerde; Abteilung; Verfahren; Recht; Gericht; Obergericht; Kammer; Kanton; Abteilungspräsident; Gesetzlich; Besetzung; Kantons; Beschwerdekammer; Fälle; Ausstand; Bundesgericht; Ermessen; Gesetzlichen; Oberrichter; Spruchkörperbildung; Urteil; Mitglied; Abstrakt; Spruchkörpers; Sachliche; Entscheid; Mitglieder

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3150/2016Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Rechtlich; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Widerrechtlich; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; Entschädigungs; FINMA; Schadenersatz; Entscheid; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über
A-6529/2015BundespersonalBeschwerde; Parteien; Verfahren; Vorinstanz; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Verfahrens; Parteikosten; Parteientschädigung; Entschädigung; Anwalt; Kostengutsprache; Verfahren; Recht; Verfügung; Gesprochene; Arbeit; Angestellte; Gestellten; Anwalts; Bundesverwaltung; Bundesanwaltschaft; Bundesverwaltungsgericht; Stundenansatz; Verteidigung; Generalsekretärin; Angestellten; Gericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.180, RR.2022.181Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen
CA.2023.10BGesuch; Fahre; Gesuchsteller; Bundes; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Verfahrenskosten; Erlass; Gericht; Kammer; Finanzielle; Entscheid; Urteils; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Ständig; Gesuchstellers; Bundesanwaltschaft; Geschäftsnummer; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Urteilsdispositiv; Situation; Verhältnisse; Octavia
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