Art. 42 CPP dal 2020
Art. 42
1 Finché il foro non è determinato in modo definitivo, l’autorità che per prima si è occupata della causa prende i provvedimenti indifferibili. Se necessario, l’autorità competente a decidere sul foro designa l’autorità che deve occuparsi provvisoriamente della causa.
2 Le persone in stato di carcerazione sono consegnate alle autorità di altri Cantoni soltanto se la competenza è stata determinata in modo definitivo.
3 Un foro determinato conformemente agli articoli 38-41 può essere modificato soltanto per nuovi motivi gravi e solo prima della promozione dell’accusa.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 207 | Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). | Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch |
144 I 70 (1B_517/2017) | Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Bildung des Spruchkörpers in gerichtlichen Verfahren. Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK verlangen, dass für die Spruchkörperbildung abstrakte Kriterien im Voraus und in transparenter Weise definiert werden. Das kann auch in Form einer gefestigten Praxis erfolgen. Ein gewisses Ermessen ist nicht ausgeschlossen; es muss jedoch nach sachlichen Kriterien gehandhabt werden. Unabdingbar ist, dass die Spruchkörperbildung im konkreten Fall als Akt der Selbstverwaltung der Justiz erscheint und insbesondere nicht dem Einfluss der Exekutive unterliegt (E. 4-6). | Spruchkörper; Richter; Kriterien; Beschwerde; Abteilung; Verfahren; Recht; Gericht; Obergericht; Kammer; Kanton; Abteilungspräsident; Gesetzlich; Besetzung; Kantons; Beschwerdekammer; Fälle; Ausstand; Bundesgericht; Ermessen; Gesetzlichen; Oberrichter; Spruchkörperbildung; Urteil; Mitglied; Abstrakt; Spruchkörpers; Sachliche; Entscheid; Mitglieder |