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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 42 StGB vom 2021

Art. 42 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 42

Das Gericht mildert die Strafe, wenn:

a.
der Täter gehandelt hat:
1.
aus achtenswerten Beweggründen,
2.
in schwerer Bedrängnis,
3.
unter dem Eindruck einer schweren Drohung,
4.
auf Veranlassung einer Person, der er Gehorsam schuldet oder von der er abhängig ist;
b.
der Täter durch das Verhalten der verletzten Person ernsthaft in Versuchung geführt worden ist;
c.
der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren hef­tigen Gemüts­bewegung unter grosser seelischer Belastung gehandelt hat;
d.
der Täter aufrichtige Reue betätigt, namentlich den Schaden, soweit es ihm zuzumuten war, ersetzt hat;
e.
das Strafbedürfnis in Anbetracht der seit der Tat verstrichenen Zeit deutlich vermindert ist und der Täter sich in dieser Zeit wohl verhalten hat.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 42 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220483Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne
ZHSB220111Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenBeschwerde; Verwahrung; Beschwerdeführer; Recht; Justiz; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Bedingte; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Unentgeltliche; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Bedingten; Entscheid; Kanton; Gerichtliche; Freiheit; Anspruch; Gericht; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand
SOVWBES.2019.269Electronic MonitoringBeschwerde; Vollzug; Beschwerdeführer; Vollzug; Vollzugs; Freiheit; Freiheitsstrafe; Monitoring; Vollzugsform; Verurteilte; Kanton; Recht; Entscheid; Staats; Verwaltungsgericht; Solothurn; Unentgeltliche; Unterhaltspflichten; Bedingte; Vollzugs; Begründung; Delikte; Vernachlässigung; Probezeit; Unentgeltlichen; Gesuch; Schweiz; Electronic; Arbeit; Bedingten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Recht; Beschwerdeführers; Schweiz; Interesse; Gefahr; Vorinstanz; Schwerwiegende; Verfügung; Gerichts; Verurteilung; Aufenthalt; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Ermessen; Person; Bruder; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Integration; Massnahme
F-7993/2016EinreiseverbotBeschwerde; Einreise; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Recht; Urteil; Vorinstanz; Einreiseverbots; Recht; Urteil; BVGer; Verfügung; Rechtlich; Erlass; Fernhaltemassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Taten; Rechtliche; Angefochten; Ausländer; Angefochtene; Legalprognose; Sicherheit; Anschlusssperre; BVGer-act; Zeitpunkt; Schweiz; Beschwerdeführers; Gefährdung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.61Kanton; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Verfahren; Generalstaatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Akten; Kantons; Kantone; Verfahrens; Meinungsaustausch; Mittäter; Solothurn; Verfahren; Beschwerdekammer; Beschuldigte; Kantonen; Untersuchungshaft; Gesuchsteller; Verfahrensakten; Verfolgung; Staatsanwaltschaften; Gerichtsstands; Beschuldigten; Sammelverfahren; Bundesstrafgerichts; Basel-Landschaft; Person
RR.2022.15FINMA; Schuldig; Beschuldigte; Recht; Zahlungsmittel; Token; Beschuldigten; Berufung; Bundes; Ausgabe; Urteil; Geschäft; Rechtlich; Verfahren; Täter; Bewilligung; Verwaltung; Kammer; FINMAG; Rechtliche; Finanzmarkt; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Finanzintermediär; Erstinstanzliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schneider, GarréBasler Kommentar, Strafrecht I2019
H.Schneider, Garré Basler Kommentar, 4. Aufl. 2019
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