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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 42OR from 2022

Art. 42 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 42

1 A person claiming damages must prove that damage occurred.

2 Where the exact value of the damage cannot be quantified, the court shall estimate the value at its discretion in the light of the normal course of events and the steps taken by the person suffering damage.

3 The costs of treating animals kept as pets rather than for investment or commercial purposes may be claimed within appropriate limits as a loss even if they exceed the value of the animal.26

26 Inserted by No II of the FA of 4 Oct. 2002 (Animals), in force since 1 April 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 3885 5418).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 42 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Klagte; Berufung; Klagten; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Partei; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Lichkeit; Recht; Arbeitsvertrag; Entschädigung; Habe; Klage; Arbeitsverhältnis; Gerin; Planbonus; Missbräuchlich; Option; Netto
ZHRA220001Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beschwerde; Recht; Beklagten; Kilometer; Vorinstanz; Partei; Betrag; Verfahren; Entschädigung; Höhe; Fahrzeug; Parteien; Bezahlen; Monatlich; Pauschale; Beschwerdeverfahren; Gericht; Klage; Effektiv; Effektive; Urteil; Arbeitnehmer; Beruf; Monatliche; Rechtlich; Berechnung; Auslagen; Beweis; Fahrzeugs
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1988.24Übernahme privater ErschliessungsanlagenLeitung; Enteignung; Übernahme; Einkauf; Instruktionsverhandlung; Klägers; Enteignungsentschädigung; Entschädigung; Dargelegt; Anwartschaft; Vorteil; Einkaufssummen; Gemeinde; Anlage; Verwaltungsgericht; Erstellung; Liegenschaften; Anschlüsse; Verloren; Spezielle; Unentgeltlich; Fragliche; Anschliessen; Erstellungskosten; Umstand; Grund; Offenbar; Bauparzellen; Zufällt
SOZZ.1984.31Staatshaftung, Liquidation einer PersonalfürsorgestiftungStifterfirma; Stiftung; Stiftungsvermögen; Destinatäre; Forderung; Schaden; Alleinaktionär; Aufsichtsbehörde; Klägern; Verteilung; Stiftungsvermögens; Verwendung; Aufsichtsbehörden; Vermögens; Zeitpunkt; Höhe; Zwecke; Solothurn; Staat; Pflicht; Auflösung; Konkurs; Liquidation; AaO; Entstanden; Privatvermögen; Sorgen; Zweckwidrig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 463 (4A_606/2020)
Regeste
Art. 42, 97 und 398 OR ; Art. 8 ZGB ; Art. 55 Abs. 1 ZPO ; Verantwortlichkeit der Bank; Bestimmung des Schadens. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit der Bank bei Nichterfüllung von punktuellen Investitionsanweisungen des Kunden (E. 4.1).
Action; Banque; Consid; Dommage; Client; Actions; Novembre; Demande; Arrêt; Demandeur; Qu'elle; Achat; été; Preuve; D'une; Cours; Qu'il; Avait; Ordre; Demandeurs; Bourse; Conclu; Mandat; Condition; Entre; Opération; être; Fardeau; Violation; Gewinn
147 III 553 (5A_831/2020)
Regeste
Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 647c ff., Art. 712h Abs. 1 und 2 Ziff. 1 sowie Art. 712m Abs. 1 Ziff. 1 ZGB . Für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen bedarf es eines Beschlusses (inkl. Kostenbeschluss) der Gemeinschaft, soweit nicht Dringlichkeit vorliegt. Handelt ein Stockwerkeigentümer trotz Beschlussbedürftigkeit eigenmächtig, kann er für die entstandenen Kosten nicht die anderen Stockwerkeigentümer einklagen, sondern müsste er sich an die Gemeinschaft halten. Frage offengelassen, ob und inwieweit hierfür Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung Grundlage bilden könnte (E. 5).
Beschwerde; Stockwerkeigentümer; Massnahme; Beschluss; Massnahmen; Geschäft; Gemeinschaftliche; Bauliche; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Leitungen; Gemeinschaft; Recht; Obergericht; Bereich; Vorteil; Stockwerkeigentum; Auftrag; Bereicherung; Erneuerung; Widerklage; Beschlussfassung; Sanierung; Gemeinschaftlichen; Ersatz; THURNHERR; Werkleitungen; Kantons; Vorgängig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6525/2020Elektrische Anlagen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Vorakte; Anlage; Schaden; Gerüst; Minderertrag; Verfügung; Beilage; Urteil; Vertrauen; Schadens; Spengler; Entschädigung; Spenglerarbeiten; Eigenleistung; Drittfirma; Beschwerdeführern; Beweis; Gebäude; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Demontage; Beteiligt; Optisch; Verfahren; Hauptbeteiligte; Berechnung
A-296/2020Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gerüst; Photovoltaikanlage; Gerüstkosten; Vorinstanz; Anlage; Vertrauen; Urteil; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Einkleidung; Integriert; Leistung; Eigenleistung; Ersatz; Vertrauensschaden; Blindmodule; Schaden; Verfahren; Pronovo; Geleistet; Fotos; Integrierte; BVGer; Geleistete; Stunden; Höhe; Einsprache; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.266Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Beschwerdeführer; Ordner; Verfahrensakten; Recht; Gericht; Schaden; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Beschwerdegegnerin; Schadens; Genugtuung; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Supra; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Beantragt; Aufwand; Leistung; Entschädigungsgesuch
BV.2020.37Beschwerde; Beschwerdeführer; Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Entscheid; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; Recht; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Spiel; Schadenersatz; Erwerb; Gemachten; Belege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchönenbergerKommentar Obligationenrecht2014
Brehm Kommentar Art. 41-61 OR2013
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