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Obligationenrecht (OR)

Art. 42 OR vom 2021

Art. 42 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 42

1 Wer Schadenersatz beansprucht, hat den Schaden zu beweisen.

2 Der nicht ziffernmässig nachweisbare Schaden ist nach Ermessen des Richters mit Rücksicht auf den gewöhnlichen Lauf der Dinge und auf die vom Geschädigten getroffenen Massnahmen abzuschätzen.

3 Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, können die Heilungskosten auch dann angemessen als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen.26

26 Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).

III. Bestimmung des Ersatzes>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 42 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Klagte; Berufung; Klagten; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Partei; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Lichkeit; Recht; Arbeitsvertrag; Entschädigung; Habe; Klage; Arbeitsverhältnis; Gerin; Planbonus; Missbräuchlich; Option; Netto
ZHRA220001Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Beschwerde; Recht; Beklagten; Kilometer; Vorinstanz; Partei; Betrag; Verfahren; Entschädigung; Höhe; Fahrzeug; Parteien; Bezahlen; Monatlich; Pauschale; Beschwerdeverfahren; Gericht; Klage; Effektiv; Effektive; Urteil; Arbeitnehmer; Beruf; Monatliche; Rechtlich; Berechnung; Auslagen; Beweis; Fahrzeugs
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1988.24Übernahme privater ErschliessungsanlagenLeitung; Enteignung; Übernahme; Einkauf; Instruktionsverhandlung; Klägers; Enteignungsentschädigung; Entschädigung; Dargelegt; Anwartschaft; Vorteil; Einkaufssummen; Gemeinde; Anlage; Verwaltungsgericht; Erstellung; Liegenschaften; Anschlüsse; Verloren; Spezielle; Unentgeltlich; Fragliche; Anschliessen; Erstellungskosten; Umstand; Grund; Offenbar; Bauparzellen; Zufällt
SOZZ.1984.31Staatshaftung, Liquidation einer PersonalfürsorgestiftungStifterfirma; Stiftung; Stiftungsvermögen; Destinatäre; Forderung; Schaden; Alleinaktionär; Aufsichtsbehörde; Klägern; Verteilung; Stiftungsvermögens; Verwendung; Aufsichtsbehörden; Vermögens; Zeitpunkt; Höhe; Zwecke; Solothurn; Staat; Pflicht; Auflösung; Konkurs; Liquidation; AaO; Entstanden; Privatvermögen; Sorgen; Zweckwidrig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 463 (4A_606/2020)
Regeste
Art. 42, 97 und 398 OR ; Art. 8 ZGB ; Art. 55 Abs. 1 ZPO ; Verantwortlichkeit der Bank; Bestimmung des Schadens. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit der Bank bei Nichterfüllung von punktuellen Investitionsanweisungen des Kunden (E. 4.1).
Action; Banque; Consid; Dommage; Client; Actions; Novembre; Demande; Arrêt; Demandeur; Qu'elle; Achat; été; Preuve; D'une; Cours; Qu'il; Avait; Ordre; Demandeurs; Bourse; Conclu; Mandat; Condition; Entre; Opération; être; Fardeau; Violation; Gewinn
147 III 553 (5A_831/2020)
Regeste
Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 647c ff., Art. 712h Abs. 1 und 2 Ziff. 1 sowie Art. 712m Abs. 1 Ziff. 1 ZGB . Für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen bedarf es eines Beschlusses (inkl. Kostenbeschluss) der Gemeinschaft, soweit nicht Dringlichkeit vorliegt. Handelt ein Stockwerkeigentümer trotz Beschlussbedürftigkeit eigenmächtig, kann er für die entstandenen Kosten nicht die anderen Stockwerkeigentümer einklagen, sondern müsste er sich an die Gemeinschaft halten. Frage offengelassen, ob und inwieweit hierfür Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung Grundlage bilden könnte (E. 5).
Beschwerde; Stockwerkeigentümer; Massnahme; Beschluss; Massnahmen; Geschäft; Gemeinschaftliche; Bauliche; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Leitungen; Gemeinschaft; Recht; Obergericht; Bereich; Vorteil; Stockwerkeigentum; Auftrag; Bereicherung; Erneuerung; Widerklage; Beschlussfassung; Sanierung; Gemeinschaftlichen; Ersatz; THURNHERR; Werkleitungen; Kantons; Vorgängig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6525/2020Elektrische Anlagen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Vorakte; Anlage; Schaden; Gerüst; Minderertrag; Verfügung; Beilage; Urteil; Vertrauen; Schadens; Spengler; Entschädigung; Spenglerarbeiten; Eigenleistung; Drittfirma; Beschwerdeführern; Beweis; Gebäude; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Demontage; Beteiligt; Optisch; Verfahren; Hauptbeteiligte; Berechnung
A-296/2020Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gerüst; Photovoltaikanlage; Gerüstkosten; Vorinstanz; Anlage; Vertrauen; Urteil; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Einkleidung; Integriert; Leistung; Eigenleistung; Ersatz; Vertrauensschaden; Blindmodule; Schaden; Verfahren; Pronovo; Geleistet; Fotos; Integrierte; BVGer; Geleistete; Stunden; Höhe; Einsprache; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.266Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Beschwerdeführer; Ordner; Verfahrensakten; Recht; Gericht; Schaden; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Beschwerdegegnerin; Schadens; Genugtuung; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Supra; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Beantragt; Aufwand; Leistung; Entschädigungsgesuch
BV.2020.37Beschwerde; Beschwerdeführer; Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Entscheid; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; Recht; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Spiel; Schadenersatz; Erwerb; Gemachten; Belege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchönenbergerKommentar Obligationenrecht2014
Brehm Kommentar Art. 41-61 OR2013
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