E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 42 AIG vom 2022

Art. 42 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 42

Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern

1 Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthalts­bewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen.

2 Ausländische Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn sie im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines Staates sind, mit dem ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde. Als Familienangehörige gelten:

a.
der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die unter 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird;
b.
die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird.

3 Nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren haben die Ehegatten Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung, wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58a erfüllt sind.61

4 Kinder unter zwölf Jahren haben Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewil­ligung.

61 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2019.00596Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen Verdachts auf Scheinehe sowie wegen Nichterfüllen der Voraussetzungen des nachehelichen AufenthaltsBeschwerde; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Schweiz; Indiz; Gelebt; Scheinehe; Aufenthaltsbewilligung; Indizien; Eheliche; Lita; Recht; Geburt; Wohnung; Dreijahresfrist; Ehegatte; Ausländer; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Onkel; EU/EFTA; Aufenthaltssicherung; Ehelichen; Beziehung; Ehegatten; Gelebte
SOVWBES.2019.243Familiennachzug / WiedererwägungBeschwerde; Staat; Migrationsamt; Staats; Recht; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Familiennachzug; Urteil; Beweismittel; Verfahren; Tatsache; Familiennachzugs; Tatsachen; Scheinehe; Erhebliche; Wiedererwägung; Schweiz; Familiennachzugsgesuch; Rechtlich; Rechtskräftig; Unentgeltliche; Täuschung; Behörde; Umstände; Gesuch; Vorinstanz
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-6192/2020Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Deutschland; Partnerin; Wegweisung; Schweiz; Schutz; Familie; Recht; Zustimmung; Behörden; Deutschen; Vollzug; Vorinstanz; Asylgesuch; Verfahren; Beschwerdeführers; Drittstaat; Subsidiäre; Ehefrau; Bundesverwaltungsgericht; Subsidiären; Aufenthalt; Verfügung; Medizinische; Ausländer; Zuständig; Person; Entscheid; Völkerrechtlich
D-3768/2020Vollzug der WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Recht; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Beziehung; Verfahren; Türkei; Wegweisungsvollzug; Ausländer; Urteil; Schweiz; Erteilung; Anspruch; Aufenthaltsbewilligung; Person; Beschwerdeführers; Akten; Behandlung; Rechtlich; Vorinstanz; Medizinische; Ausreise; Zumutbar; Situation; Beweis; Heimatstaat; Gericht
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz