Wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit der beschuldigten Person eingestellt oder wurde diese aus diesem Grund freigesprochen, so können ihr die Kosten auferlegt werden, wenn dies nach den gesamten Umständen billig erscheint.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220524 | Versuchter Diebstahl etc. | Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit |
ZH | SB210403 | Versuchte schwere Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit | Antrag; Antragsgegner; Privatkläger; Berufung; Privatklägers; Antragsgegners; Schwere; Massnahme; Vorinstanz; Recht; Verteidigung; Urteil; Perverletzung; Körperverletzung; Gefahren; Recht; Verletzung; Sinne; Vorfall; Person; Staat; Trottoir; Schweren; Hinsichtlich; Versuchte; Ambulante; Staatsanwaltschaft; Zungen; Tatbestand; Psychische |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2019.117 (AG.2021.82) | Verfahrenseinstellung | Schwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch |
BS | BES.2019.275 (AG.2020.262) | Beschlagnahme | Schwer; Beschwerde; Beschlagnahme; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Kosten; Verfahren; November; Verfahrens; Amtlich; Dezember; Amtliche; Begründung; Verfahrenskosten; Vermögen; Werden; Gemäss; Beschwerdeführers; Gericht; Bargeld; Verteidigung; Deckung; Aufhebung; Verfügung; Betreffend; Voraus; Einvernahme; Person; Verteidiger; Hausdurchsuchung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
80 IV 243 | Art. 159 StGB. a) Begriff der Geschäftsführung (Erw. 1). b) Der Geschäftsführer ist nur strafbar, wenn das schädigende Tun oder Unterlassen pflichtwidrig ist. Pflicht des Geschäftsführers einer Kollektivgesellschaft, deren Vermögen zu mehren (Erw. 2). c) Am Vermögen schädigt der Geschäftsführer den Geschäftsherrn auch, wenn er dessen Vermögen pfiichtwidrig nicht vermehrt (Erw. 3). | Geschäft; Gesellschaft; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Vermögens; Pflichtwidrig; Verträge; Ungetreue; Beschwerde; Sorgen; Pflicht; Schädigt; Beschwerdegegner; Eheleute; Gesellschaftsvertrag; Überweisungsbehörde; Kunden; Abschluss; Geschädigt; Geschäfte; Schuldig; Geschäftsführers; Basel-Stadt; Kantons; Nachteil; Abzuschliessen; Täter |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2018.150 | Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdeführers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Vermögenswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person |