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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 419 OR de 2022

Art. 419 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 419

Celui qui, sans mandat, gère l’affaire d’autrui, est tenu de la gérer con­formément aux intérêts et aux intentions présumables du maître.


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Art. 419 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHCG110133ForderungMängel; Stadt; Korrosion; Mangel; Stadtrat; Beklagten; Prüfung; Binder; Prof; Rüge; Stadion; Korrosionsschutz; Partei; Rechnung; Nachbesserung; Gelrüge; Verla; Mängelrüge; Stütze; Vertrag; Stützpfeiler; Rügen; Bericht; Gerügt; Risse; Rüge; Klage
ZHHG110247ForderungKlagte; Klagten; Beklagten; Auftrag; Recht; Geschäft; Verfahren; Recht; Group; Klägern; Court; District; Vergleich; Partei; Auftrags; Interesse; Bezahlen; Aufwendung; Vergleichs; Verpflichten; Bezahlen; Order; Aufwendungen; Zuzüglich; Auslage; Verpflichtet; Schaden; Gericht; Gruppe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2001.31Entscheid Art. 5 lit. a, 2 und 9 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 UWG (SR 241); Art. 55 Abs. 1 lit. a und b MSchG (SR 232.11); Art. 419 ff. OR (SR 220). Unlauteres Verhalten einer Partei nach Beendigung der Zusammenarbeit; Umfang der Auskunftspflicht nach Lauterkeits- und Markenrecht als Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts der Gegenpartei auf Schadenersatz oder Gewinnherausgabe (Handelsgericht, 29. November 2005, HG.2001.31). Beklagten; Entwicklung; Combox; Kommunikations; Geheim; Partei; Technische; Parteien; Markt; Auskunft; Schaltplan; Platine; Beweis; Geschäftsgeheimnis; Experte; C" Informationen; Beauftragte; Gewinn; Zusammenarbeit; Gerät; Schadenersatz; Arbeitsergebnis; Abnehmer; Auftrag; Verwendung; C" Geheimnis; Recht
LUV 08 235_1Das Aufgebot des Rettungsdienstes des Kantonsspitals stellt, falls dieses aus Sicht eines umsichtigen, verantwortungsbewussten medizinischen Laien geboten erscheint, eine ausreichende Grundlage für die Überwälzung der Transport- und Personalkosten zu Lasten des Patienten dar und zwar selbst dann, wenn die herbei gerufenen medizinisch geschulten Rettungsorgane die Einlieferung ins Spital nicht für notwendig erachten. Anwendung der Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag. Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschäft; Rettungsdienst; Polizei; Verwaltungsgericht; Boten; Recht; Vorinstanz; Geschäftsführung; Rettungsdienstes; Schmerzen; Echten; Stationär; Auftrag; Patienten; Rechten; Geklagt; Kanton; Polizeibeamte; Angefochten; Medizinisch; Polizeiorgan; Sinne; Interesse; Gebotenheit; Hauptwache; Stationäre
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 153 (5C.66/2006)Art. 28a Abs. 3 ZGB; Gewinnherausgabe. Der Anspruch auf Gewinnherausgabe setzt keine eigentliche Geschäftsanmassung voraus (E. 2.4). Er kann zum Schadenersatzanspruch hinzutreten (E. 2.5). Zu beweisen sind Persönlichkeitsverletzung, Gewinn und Kausalzusammenhang; wo kein strikter Beweis möglich ist, genügt überwiegende Wahrscheinlichkeit (E. 3.3). Kriterien für die Gewinnermittlung bei der Berichterstattung durch Printmedien (E. 3.4-3.6). Gewinn; Recht; Geschäft; Persönlichkeit; Gewinnherausgabe; Berichte; Schaden; Berichterstattung; Sonntags; Schnyder; Patty; Recht; Klagt; Gewinns; Zusammenhang; Geschäftsführung; Sonntagsblick; Persönlichkeitsverletzung; Beklagten; Schadenersatz; Beweis; Obergericht; Vater; Widerrechtlich; Echten; Ausgabe; Unechte; Urteil; Leser
126 III 382Verjährung des Gewinnherausgabeanspruchs gemäss Art. 423 Abs. 1 OR. Bei bösgläubiger Geschäftsanmassung sind auf den Gewinnherausgabeanspruch die deliktsrechtlichen Verjährungsregeln (Art. 60 OR) anwendbar (E. 4). Recht; Verjährung; Geschäftsführung; Gewinnherausgabe; Verjährungsfrist; Auftrag; Rechtliche; Handlung; Gewinnherausgabeanspruch; SCHMID; Recht; Geschäftsanmassung; Zürcher; Unerlaubte; Klage; Bösgläubige; Bereich; Rechtfertigt; Beklagten; Unechte; Bereicherung; Vorinstanz; Hinweise; Zivil; Obligationen; Geschäftsherrn; Deliktsrechtliche; Auffassung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1113/2021Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Konkurs; Vorinstanz; Liquidation; Liquidatorin; Forderung; Verfügung; Über; Gesellschaft; Überschuldung; Recht; FINMA; Gläubiger; Rechtlich; Verfahren; Urteil; Bundes; Angefochten; Konkursliquidator; Verbindlichkeit; Kurseröffnung; Angefochtene; Konkurseröffnung; Konkursliquidatorin; Entscheid; Ehemalige
A-3180/2016Berufliche Vorsorge (Übriges)Beschwerde; Aufsicht; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Bundes; Vorinstanz; Vorsorge; Aufsichtsbehörde; Oberaufsicht; Abgabe; Vorsorgeeinrichtung; Gebühr; Aufsichtsabgabe; Verfahren; Vorsorgeeinrichtungen; Oberaufsichtsabgabe; Aufsichtsbehörden; Gebühren; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Gesetzliche; Höhe; Abgaben; Funktionale; Einheit; Kantonal; Auftrag; Verfahrens
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