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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 417 OR de 2022

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Art. 417

254

Lorsqu’un salaire excessif a été stipulé soit pour avoir indiqué une occasion de con­clure un contrat individuel de travail ou une vente d’im­meuble, soit pour avoir né­gocié l’un de ces contrats, il peut être, à la requête du débiteur, équitable­ment réduit par le juge.

254 Nouvelle teneur selon le ch. II art. 1 ch. 8 de la LF du 25 juin 1971, en vigueur depuis le 1er janv. 1972 (RO 1971 1461; FF 1967 II 249). Voir à les disp. fin. et trans. tit. X à la fin du texte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 417 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200043ForderungBeklagte; Klägerin; Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Anschlussberufung; Schuld; AnwGebV; Partei; Hätte; Forderung; Parteien; Urteil; Digung; Gelten; Schuldanerkennung; Entscheid; Verfahren; Könne; Zürich; Oktober; Rechtsschein; Schulde; Kosten; Falsche; Gericht; September; Verfahren; Beweis
ZHLB210031ForderungBeklagte; Kläger; Klägerin; Vorinstanz; Berufung; Vertrag; Beklagten; Mäkler; Provision; Kaufpreis; Vertrags; Mäklervertrag; Partei; Parteien; Rechts; Entscheid; Weshalb; Halten; Vereinbart; Kaufvertrag; Gemäss; Kaufpreises; Altlasten; Schaden; Gericht; Zürich; Käufer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2017.163 (AG.2017.750)Grundstückgewinnsteuer 2013/001 (Abzugsfähigkeit einer Maklerprovision)Mäkler; Beigeladene; Makler; Rekurs; Steuerverwaltung; Grundstück; Verwaltungsgericht; Provision; Verkauf; Werden; Vorakten; Verkaufs; Vertrag; Oktober; Gemäss; Geschlossen; Rechtlich; Zwischen; Dritten; Praxis; Vorliegende; Worden; Wirtschaftlich; Schwer; üblich; Kaufpreis; Vorinstanz; Bundesgericht; Kanton; Erhoben
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 II 120Art. 163 Abs. 3 OR, arbeitsvertragliches Konkurrenzverbot mit Konventionalstrafe, Herabsetzung der Strafe. Der Richter hat auch dann zu prüfen, ob die Konventionalstrafe herabzusetzen ist, wenn der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Antrag stellt, seine Rechtsbegehren aber so weit gefasst sind, dass sie eine richterliche Herabsetzung in sich schliessen.
Herabsetzung; Antrag; Konventionalstrafe; Richter; Obergericht; Urteil; Schuldner; Herabzusetzen; Prüfung; Richterliche; Müsse; Akten; Berufung; Konkurrenzverbot; Begründung; Herabzusetzen; Grundsatz; Nachgewiesen; BECKER; Herabsetzungsbegehren; Klage; Behauptet; Schuldners; Voraussetzung; Wortlaut; Eventualantrag; Bundesgericht; Erwägungen
90 II 92Mäklervertrag (Art. 412 ff. OR). 1. Der Mäkler, der zum Abschluss des Vertrags mit dem Dritten nur durch den Nachweis der Gelegenheit hiezu beigetragen hat, kann den Mäklerlohn nur beanspruchen, wenn er beweist, dass seine Aufgabe sich auf diesen Nachweis beschränkte. (Erw. 2, 3). 2. Umkehr der Beweislast wegen Bestehens einer Übung, wonach sich der Mäkler im Liegenschaftenhandel mangels anderer Abrede nur um den Nachweis einer Gelegenheit zu bemühen hat? Voraussetzungen, unter denen eine solche Übung beachtlich wäre. (Erw. 4). 3. Inhalt der Abmachungen der Parteien. Notwendigkeit einer Einigung darüber, welche Tätigkeit (Nachweis einer Gelegenheitoder Vermittlung des Vertragsabschlusses) der Mäkler entfalten muss, um den Lohn zu verdienen. Äusserung des Willens durch schlüssiges Verhalten. Möglichkeit, nach Leistung des Nachweises einer Gelegenheit zu vereinbaren, dass der versprochene Lohn, falls der Vertrag mit dem Dritten zustande kommt, als Entgelt für diesen Nachweis zu zahlen sei. (Erw. 5-8). 4. Herabsetzung des Mäklerlohns nach Art. 417 OR? (Erw.11). Mäkler; Vertrag; Nachweis; Vertrags; Provision; Vermittlung; Gelegenheit; Vorinstanz; Mäklerlohn; Parteien; Klagten; Vertragsabschluss; Beklagten; Brunner; Bundesgericht; Vereinbart; Liegenschaft; Mäklers; Abschluss; Auftrag; Zustande; Zustandekommen; Beweis; Zahlen; Auftraggeber; Käufer; Verhandlungen; Sinne
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