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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 416OR from 2022

Art. 416 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 416

250

250 Repealed by Annex No 2 to the FA of 26 June 1998, with effect from 1 Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2014/43Staatshaftung (Bund)Schaden; Recht; Verwirkung; Urteil; Regress; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Haftpflicht; Spruch; Sozialversicherung; Verwirkungs; Leistung; Verwirkungsfrist; Bundes; Verjährung; Sicherungs; Versicherung; Deutsche; Forderung; Frist; Geschädigte; Verjährungs; Staat; Anspruch; Kausalzusammenhang; Rückgriff; Urteile; Ersatz
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