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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 414SCC from 2023

Art. 414 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 414

The deputy shall notify the adult protection authority immediately of any circumstances that require the measure to be amended or make the termination of the deputyship possible.


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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 414 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220060ErwachsenenschutzmassnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Mutter; Beschwerdeführers; Entscheid; Erwachsenenschutz; Unterstützung; Beistand; Winterthur; KESB-act; Angelegenheiten; Sozial; Bereich; Krankheits; Polizei; Person; Gangen; Recht; Beistandschaft; Vertretungsbeistandschaft; Behandlung; Rungen; Schwächezustand; Psychisch; Hilfe; Kantons; Entscheide; Habe; Situation
ZHPQ220007Kindesschutzmassnahmen / persönlicher VerkehrBeschwerde; Kinder; Besuch; Beschwerdeführerin; Woche; Beschwerdegegner; Vater; Wochenende; Recht; Winterthur; Entscheid; Familie; Wochenenden; Samstag; Eltern; Vorinstanz; Familienbegleitung; Besuche; Kindes; BR-act; Kindern; Unterstützung; Sozialpädagogische; Kontakt; Unentgeltlich; Besuchsrecht; Abklärung; Partei; Unentgeltliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2013/326Entscheid Art. 394, Art. 390, 394, 395, 399 ZGB (SR 210). Bei einer Beistand; Beschwerde; Beistandschaft; Beschwerdeführer; Massnahme; Person; Recht; Möge; Vermögens; Aufhebung; Beschwerdeführers; Vermögensverwaltung; Vertretungsbeistandschaft; Vorinstanz; AArt; Verfügung; Angelegenheiten; Verwaltung; Psychische; Massnahmen; Verbindung; Psychischen; Schwächezustand; Angefochtene; Finanzielle; Hirnschlag; Aufzuheben; Problem
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