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Code civil suisse (CC)

Art. 413 CC de 2023

Art. 413 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 413

1 Le curateur accomplit ses tâches avec le même devoir de diligence qu’un mandataire au sens du code des obligations445.

2 Il est tenu au secret, à moins que des intérêts prépondérants ne s’y opposent.

3 Lorsque l’exécution des tâches qui lui sont confiées l’exige, il doit informer des tiers de l’existence d’une curatelle.

445 RS 220

H. Faits nouveaux >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 413 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ190082Kindesschutzmassnahmen / vorsorgliche MassnahmenBeschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; KESB-act; Bezirksrat; Kinder; Winterthur; Massnahme; Entscheid; Eltern; Kindes; Verfahren; Unentgeltliche; Familie; Partei; Eheschutz; Verfahren; Parteien; Beistand; Vorsorgliche; Rechtspflege; Gericht; Beschwerdegegner; Akten; Bezirksrates; Urteil; Recht; Erziehung
ZHRU160077Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes s.V. des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 21. Oktober 2016 (ED160003)Recht; Beschwerde; Deführer; Beschwerdeführer; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Rechtspflege; Rechtsvertreterin; Vorinstanz; Dielsdorf; Unentgeltlichen; Beistand; Erben; MwH; Partei; Erblasser; Vertretung; Gericht; Testament; Ehefrau; Person; Erblassers; Beschwerdeführern; Erbteil; Entscheid; Abtretung; BGer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.223MandatsentschädigungBeschwerde; Beistand; Entschädigung; Olten; Olten-Gösgen; Beschwerdeführer; Rechnung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Mandatsentschädigung; Bericht; Vorinstanz; Spesen; Rechnungen; Beiständin; Berichte; Spesenersatz; Gesetzliche; Erwachsenenschutzbehörde; Stellungnahme; Richtlinien; Ziffer; Frist; Neubeurteilung; Schaden; Erwägung; Anspruch; Sinne; Höhe
BSVD.2020.100 (AG.2021.62)Aufhebung der Beistandschaft (BGer 5A_168/2021 vom 8. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schlussrechnung; Schlussbericht; Beistand; Erwachsenenschutz; Entscheid; Beistands; Beiständin; Erwachsenenschutzbehörde; Genehmigung; Beistandschaft; Gemäss; Worden; Welche; Basel-Stadt; Angefochtenen; Rechtliche; Werden; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; AaO; Verfahren; Seiner; Dezember; Urteil; Gericht; Affolter; Gehör; Vogel/
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 113 (5A_342/2009)Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und handelt damit widerrechtlich. Keine Möglichkeit einer Vorteilsanrechnung bei fehlendem Konnex mit dem widerrechtlich entstandenen Schaden (E. 3). Vermögens; Beschwerde; Beirat; Beschwerdeführer; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Kapital; Grundstück; Zusammenhang; Grundstücke; Kantonsgericht; Verwaltung; Schaden; Recht; Lebens; Wertschriften; Urteil; Geschäft; Amtspflicht; Vermögensverwaltung; Beiratschaft; Kapitalverzehr; Wertschriftenvermögen; Ehemann; Verwaltungsbeiratschaft; Bezirksgericht; Zeitpunkt; Übrigen
113 II 232Art. 413 und 420 ZGB. 1. Gegen Anweisungen der Vormundschaftsbehörde, die sich auf die Rechnungsführung und -ablage beziehen (Art. 413 Abs. 2 ZGB), kann der davon betroffene Vormund gestützt auf Art. 420 Abs. 2 ZGB Beschwerde an die Aufsichtsbehörde führen (E. 2). 2. Die bundesrechtliche Vorschrift von Art. 420 ZGB lässt Raum für ergänzende Regelungen des kantonalen Verfahrensrechts (E. 3). Beschwerde; Vormundschaftsbehörde; Rechnung; Mündel; Recht; Anordnung; Mündelinteresse; Vormundes; Anweisungen; Zusammenhang; Rechnungsführung; -ablage; Interesse; Pflicht; Mündels; Regierungsrat; Anordnungen; Verfahren; Mittelbar; Vielmehr; Bezirksrat; Rechtsmittelbelehrung; Interessen; KAUFMANN; Nicht; Unzweckmässig; Urteilsfähig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5110/2019Familienzusammenführung (Asyl)Beziehung; Beschwerde; Vater; Kinder; Beschwerdeführenden; Verfügung; Recht; Vater-Kind-Beziehung; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Aufbau; Beziehungsweise; Person; Akten; Kindern; Beistandsperson; Verfahren; Rechtsvertreter; Angefochtene; Partei; Vernehmlassung; Schweiz; Parteien; Ehemann; Schützenswerte; Unentgeltliche; Eltern; Gelebt
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