E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura penale (CPP)

Art. 413 CPP dal 2020

Art. 413 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 413

1 Se ritiene che non sussistano i motivi di revisione addotti, il tribunale d’appello respinge l’istanza di revisione e revoca gli eventuali provvedimenti cautelari.

2 Se ritiene fondati i motivi di revisione addotti, il tribunale annulla in tutto o in parte la decisione impugnata e:

a.
rinvia la causa all’autorità da esso designata, per nuovo esame e giudizio; o
b.
emana esso stesso una nuova decisione, in quanto lo consenta lo stato degli atti.

3 Se dispone il rinvio, il tribunale d’appello determina in che misura i motivi di revisione accertati annullano il giudicato e l’esecutività della decisione impugnata e a quale fase vada riaperto il procedimento.

4 Se sono adempiute le relative condizioni, il tribunale d’appello può provvisoriamente porre o mantenere in carcere di sicurezza l’imputato.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 413 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR210006Raufhandel etc.Staatsanwalt; Zürich; Staatsanwaltschaft; Gesuchsteller; Strafbefehl; Januar; Gesuchsgegnerin; Gutachten; Zürich-Sihl; Gericht; Verfahren; Schuldfähigkeit; Stellt; Entsprechend; November; Revisionsgesuch; Bereits; Eingabe; Begangen; Strafzumessung; Zungsgutachten; Delikte; Verteidigung; Festgehalten; Hinsichtlich; Hierzu; Kosten
ZHSR210007Raub etc.Gesuchsteller; Staatsanwalt; Strafbefehl; November; Staatsanwaltschaft; See/Oberland; Gesuchsgegnerin; Gutachten; Zürich; Gericht; Begangene; Schuldfähigkeit; Verfahren; Revisionsgesuch; Delikte; Entsprechend; Nehmen; Gutachten; Hierzu; Stellt; Begangenen; Feststellung; Kosten; Schuldunfähigkeit; Verteidigung; Betreffend; August; Amtlich
Dieser Artikel erzielt 67 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDGS.2020.35 (AG.2021.226)RevisionGesuch; Revision; Gesuchsteller; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Strafbefehl; Gutachten; Revisionsgesuch; Werden; Entscheid; Strafbefehle; Urteil; Gesuchstellers; Tatsache; Stellt; Gericht; Vorliegend; Tatsachen; Basel-Stadt; Gemäss; Beweismittel; Verfahrens; Worden; Gelten; AaO; Schuldfähigkeit; Welche; Rückweisung; Beurteilung; Diesem
BSDGS.2020.28 (AG.2021.19)Revisionsgesuch betreffend Urteil des Appellationsgerichts SB.2018.62 vom 22. Mai 2019Revision; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Erfahren; November; Appellationsgericht; Täter; Urteil; Verfahren; Welche; Person; Gericht; AaO; Konkret; Eingabe; Werden; Entscheid; Tatsache; Täterschaft; Beweismittel; Schriftlich; Weitere; Tatsachen; Polizei; Revisionsgründe; Anforderungen; Verfahrens; Geltend
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 321Art. 65 Abs. 2 StGB; Art. 410 ff. StPO; nachträgliche Verwahrung, neues Gutachten. Art. 65 Abs. 2 StGB verweist für die Zuständigkeit und das Verfahren bei der nachträglichen Anordnung einer Verwahrung nach dem Inkrafttreten der StPO am 1. Januar 2011 auf die Art. 410 ff. StPO. Das Revisionsverfahren ist nach den Regeln der StPO durchzuführen (E. 1.3 und 1.5; Klarstellung der Rechtsprechung). Der Entscheid des Berufungsgerichts über das Vorliegen von Revisionsgründen unter gleichzeitiger Rückweisung der Sache an die von ihm bezeichnete Behörde zur neuen Behandlung und Beurteilung gemäss Art. 413 Abs. 2 lit. a StPO ist ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG (E. 2.3). Die nachträgliche Verwahrung in Durchbrechung der Rechtskraft des Strafurteils kann gestützt auf ein neues Gutachten nur sehr restriktiv angeordnet werden. Die Revision kommt ausschliesslich aufgrund von Tatsachen oder Beweismitteln in Betracht, die im Zeitpunkt der Verurteilung bereits bestanden haben, ohne dass das Gericht davon Kenntnis haben konnte (E. 3.1). Bildete die Anordnung der Verwahrung bereits Gegenstand des ursprünglichen Strafverfahrens, kann ein neues Gutachten, welches lediglich von den Einschätzungen und Schlussfolgerungen des früheren Gutachtens abweicht, in aller Regel keinen Revisionsgrund begründen (E. 3.2). Revision; Verwahrung; Urteil; Urteil; Recht; Nachträglich; Beschwerde; Sachen; Nachträgliche; Verfahren; Gericht; Vorinstanz; Obergericht; Anordnung; Tatsache; Entscheid; Tatsachen; Kantonale; Zwischenentscheid; Inkrafttreten; Bundesgericht; Gutachten; Voraussetzung; Bewilligungs; Voraussetzungen; Revisionsgr; Beweismittel; Bundesrechtlich; Rückweisung
141 IV 298Art. 119a BGG und Art. 410 ff. StPO; Revision eines Strafbefehls der Bundesanwaltschaft. Das Bundesgericht ist in analoger Anwendung von Art. 119a BGG für die Behandlung von Revisionsgesuchen gegen Strafbefehle der Bundesanwaltschaft zuständig (E. 1). Bundes; Revision; Befehl; Bundesanwaltschaft; Bundesgericht; Entscheid; StBOG; Entscheide; Bundesstrafgericht; Befehle; Berufung; Revisionsgesuch; Botschaft; Bundesstrafgerichts; Gesetzgeber; StBOG; Kammern; Berufungs; Zuständig; Befehlen; Recht; NIGGLI/MAEDER; Revisionsgesuche; Zuständigkeit; Bundesgerichts; Urteil; NIGGLI/MAEDER; Gericht; Wortlaut; Berufungsgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidPraxiskommentar, 2. Aufl.2013
SchmidPraxiskommentar, Zürich2009
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz