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Obligationenrecht (OR)

Art. 413 OR vom 2021

Art. 413 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 413

1 Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande gekommen ist.

2 Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eingetreten ist.

3 Soweit dem Mäkler im Vertrage für Aufwendungen Ersatz zugesichert ist, kann er diesen auch dann verlangen, wenn das Geschäft nicht zustande kommt.

II. Festsetzung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 413 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB190035ForderungBerufung; Vorinstanz; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Vertrag; Verkauf; Partei; Mäkler; Recht; Verkaufs; Berufungsbeklagte; Vertrags; Parteien; Urteil; Provision; Liegenschaft; Beklagten; Zusammenhang; Richtpreis; Verkaufspreis; Beklagten; Verhandlung; Preis; Auftrag; Mäklers; Kaufinteresse; Verhandlungen; Berufungsbeklagten; Schlossen
ZHHG170094ForderungParteien; Recht; Vermittlung; Beklagten; Mäkler; Parteientschädigung; Vermittlungs; Leistete; Klage; Vertrag; Zustande; Geleistet; Urteil; Handelsgericht; Vertreten; Kostenvorschuss; Mäklers; Geleistete; Rechtsanwalt; Obergerichtskasse; Bezahlen; Gerichtsgebühr; Höhe; Sicherheit; Schweizer; Beschwerde; Kantons; Vermittlungsmäkler; Vermittlungstätigkeit; Bankgarantie
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2017.163 (AG.2017.750)Grundstückgewinnsteuer 2013/001 (Abzugsfähigkeit einer Maklerprovision)Mäkler; Beigeladene; Makler; Rekurs; Steuerverwaltung; Grundstück; Verwaltungsgericht; Provision; Verkauf; Werden; Vorakten; Verkaufs; Vertrag; Oktober; Gemäss; Geschlossen; Rechtlich; Zwischen; Dritten; Praxis; Vorliegende; Worden; Wirtschaftlich; Schwer; üblich; Kaufpreis; Vorinstanz; Bundesgericht; Kanton; Erhoben
BSZB.2014.50 (AG.2015.533)ForderungBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Recht; Beklagten; Berufungsbeklagten; Entscheid; Partei; Gericht; Verfahren; Parteien; Verkauf; Klage; Zivilgericht; Verfahrens; AArt; Eheleute; Zivilgerichts; Zuständig; Vertraglich; Zuständigkeit; Berufungsbegründung; Verwirkungsfrist; Bundesgericht; Berufungsverfahren; Chesa; Streitwert; Basel-Stadt; Gesetzliche; Liegenschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 43 (4A_269/2017)Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3).
Regeste b
Editionsbegehren. Abgrenzung zwischen materiellrechtlichem Auskunftsanspruch und zivilprozessualem Editionsbegehren (E. 4).
Beschwerde; Auftrag; Erfolg; Mäkler; Vertrag; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Mandat; Mäklervertrag; Verkauf; Vertraglich; Mandats; Entschädigung; Transaktion; Auftraggeber; Vereinbarte; Beauftragte; Einfache; Verpflichtet; Mandatsvereinbarung; Vertrags; Vorinstanz; Edition; Erfolgsabhängig; Leistung; Erfolgsabhängige; Definiert; Leistungen; Vereinbarten; Erfolgskommission
142 III 657 (4A_152/2016)Versicherungsmaklervertrag; Anspruch des Maklers auf Bezahlung durch den Versicherungsnehmer. Kein Honoraranspruch des Versicherungsmaklers gegenüber seinem Auftraggeber, dem Versicherungsnehmer, bei der Vermittlung von Bruttopolicen (E. 4). Zeitliche Abgrenzung des Courtageanspruchs des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherer bei einem Maklerwechsel (E. 5). Versicherung; Versicherungsmakler; Courtage; Versicherer; Versicherungsnehmer; Beschwerde; Versicherungsmaklervertrag; Versicherern; Beschwerdegegnerin; Courtagen; Versicherungsmaklers; Entschädigung; Beschwerdeführerin; Verhält; Versicherungsvertrag; Vertrag; Vermittlung; Verpflichte; Recht; Über; Bundesgericht; Versicherungsverträge; Urteil; Makler; Vereinbarung; Schuld; Mäkler; Verpflichtet; FUHRER

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1480/2019StempelabgabenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vermittler; Heute:; Über; Recht; Geschäft; Übernahme; Gesellschaft; Umsatz; Effektenhändler; Gruppe; Umsatzabgabe; Vermittlerin; Geschäfts; Offer; Vermittlerbegriff; Vertrag; Aktien; Person; Vorinstanz; Stempel; Tochter; Transaktion; Urteil; Stempelabgabe; Tochtergesellschaft; Kommentar; Tender

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2018.13Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verfahren; Anlage; Verfahren; Entschädigung; Verfahrens;Beschwerdegegnerin; Person; Kunde; Höhe; Kunden; Schaden; Beschuldigte; Recht; Rechtlich; Genugtuung; Verfahrens; Vertrag; Mäkler; Anlagen; Verfahrenskosten; Verteidigung; Beschwerdeführers; Auftrag; Geschäft
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