Art. 411 ZGB vom 2023
Art. 411
1 Der Beistand oder die Beiständin erstattet der Erwachsenenschutzbehörde so oft wie nötig, mindestens aber alle zwei Jahre, einen Bericht über die Lage der betroffenen Person und die Ausübung der Beistandschaft.
2 Der Beistand oder die Beiständin zieht bei der Erstellung des Berichts die betroffene Person, soweit tunlich, bei und gibt ihr auf Verlangen eine Kopie.
F. Besondere Geschäfte >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
115 II 15 | Haftung des Vormundes gegenüber Dritten. Prüfung der möglichen Haftungsnormen (E. 2). Deliktshaftung; allgemein zur objektiven und zur subjektiven Widerrechtlichkeitstheorie (E. 3a); Widerrechtlichkeit durch Unterlassen (E. 3b) hängt von einer Garantenstellung ab (E. 3c). Vormundschaftliche Massnahmen schützen in erster Linie die Person des Betreuten, einschliesslich seines Vermögens; daneben dienen sie auch dem Schutz von Drittinteressen. Besondere Vorkehren, um Beeinträchtigungen des Vermögens von Drittpersonen zu verhindern, hat der Vormund nur zu treffen, wenn gewichtige Anzeichen bestehen, dass bedeutende Drittinteressen einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind (E. 4a). | Recht; Recht; Schutz; Handlung; Widerrechtlichkeit; Vermögens; Haftung; Objektiv; Vormundschaftliche; Objektive; Handlungspflicht; SCHNYDER; /MURER; Beklagten; Theorie; Vormundschaft; Garantenstellung; Unterlassung; Verletzung; Objektiven; SCHNYDER/MURER; Entmündigung; Schutznorm; Mündel; Vormundschaftlichen; Rechtfertigung; Massnahmen; Interesse; Subjektive |
113 II 476 | Internationales Privatrecht. Anwendbares Recht bei einer Schadenersatzklage wegen Nichterfüllung von Verträgen, die eine in der Schweiz lebende entmündigte Person unter Verschweigung ihrer Handlungsunfähigkeit in Südafrika abgeschlossen hat. | Recht; Handlung; Handlungs; Schweiz; Südafrika; Erfolg; Beklagten; Delikt; Delikts; Rechtsgeschäft; Unerlaubte; Erfolgsort; Obergericht; Staat; Rechtsgeschäfte; Handlungsfähigkeit; Klage; Handlungsort; Haftung; Geschädigte; Schaden; Vorinstanz; Person; Bundesgericht; Rechtsgeschäften; Anknüpfung; Entscheiden; Verträge; Entwurf |