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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 41 StGB vom 2023

Art. 41 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 41

31

1 Das Gericht kann statt auf eine Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe erkennen, wenn:

a.
eine solche geboten erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten; oder
b.
eine Geldstrafe voraussichtlich nicht vollzogen werden kann.

2 Es hat die Wahl der Freiheitsstrafe näher zu begründen.

3 Vorbehalten bleibt die Freiheitsstrafe anstelle einer nicht bezahlten Geldstrafe (Art. 36).

31 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


1. Bedingte Strafen

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 41 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210265Veruntreuung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Privatklägerin; Beschuldigten; Verfahren; Berufung; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Staatsanwalts; Dossier; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Urteil; Monate; Weitere; Delikt; September; Amtlich; Kosten; Gericht; Amtliche; Verfahrens; Gerichts; Entscheid; Betreffen; Limmattal; Küche
ZHSB200395Gehilfenschaft zu grober Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Fahren; Beschuldigten; Verkehr; Urteil; Fahrzeug; Hätte; Gleich; Strasse; Aufnahm; Rechts; Beschleunigung; Geschwindigkeit; Stellt; Staatsanwaltschaft; -strasse; Aussage; Verfahren; Hätten; Beschuldigte; Welche; Andere; Verletzung; Beweis; Porsche; Fussgänger; Beschuldigten; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.96 (AG.2021.371)gewerbs- und bandenmässiger DiebstahlBerufung; Berufungsklägerin; Gemäss; Anklage; Werden; Urteil; Diebstahl; Anklageschrift; Schuldig; Schweiz; Verfahren; Gericht; Diebstahls; Landes; Februar; Hausfriedensbruch; Geldstrafe; Urteils; Produkte; Freiheit; Welche; Gesprochen; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Diebstähle; Zusammen; Täter; Staatsanwaltschaft; Schwester; Bereit
BSSB.2020.67 (AG.2021.220)versuchter Raub (Nötigungshandlung) sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Ausländer- und IntegrationsgesetzBerufung; Berufungskläger; Urteil; Portemonnaie; Gemäss; Werden; Täter; Seiner; Landes; Hätte; Verfahren; Person; Schweiz; Ersucht; Worden; Mehrfach; Landesverweisung; Freiheitsstrafe; Versucht; Welche; Gekommen; Februar; Versuchte; Gegangen; Worauf; Berufungsklägers; Monate; Gewesen; Praxis; Mehrfache
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 313Art. 41 Abs. 2 und 49 Abs. 1 StGB: Strafzumessung, Konkurrenzen, Begründungspflicht. Hat das Gericht eine Strafe für mehrere Straftaten auszusprechen, hat es zunächst für jede von ihnen die Art der Strafe zu bestimmen. Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn diese Strafen gleichartig sind. Geldstrafe und Freiheitsstrafe sind keine gleichartigen Strafen. Das Gericht ist an das gesetzliche Höchstmass jeder Strafart gebunden (Art. 49 Abs. 1 Satz 3 StGB). Es kann eine Geldstrafe mithin nicht in eine Freiheitsstrafe umwandeln, weil die Höhe der ersteren zusammen mit einer weiteren, für eine gleichzeitig zu beurteilende Tat auszusprechenden hypothetischen Geldstrafe das in Art. 34 Abs. 1 StGB festgesetzte Höchstmass überschreitet. Erkennt das Gericht an Stelle einer Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe, hat es diese Wahl näher zu begründen (Art. 41 Abs. 2 StGB, Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Peine; Consid; Infraction; Pécuniaire; Liberté; Privative; Sanction; Infractions; Jours; Amende; être; Même; Peines; Jugement; Prononcé; Autorité; Arrêt; L'autorité; Tribunal; Prononcée; Violation; Elles; été; Genre; Ainsi; Autre; Appel; Compte; Formé
144 IV 217Art. 49 Abs. 1 StGB; Konkurrenzen (Gesamtstrafenbildung). Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Dass die anzuwendenden Strafbestimmungen (teilweise) abstrakt gleichartige Strafen androhen, genügt nicht. Geld- und Freiheitsstrafe sind keine gleichartigen Strafen im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB (sog. "konkrete Methode"; Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2, 3.3 und 3.4). Eine Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips setzt in Abgrenzung zum Absorptions- und Kumulationsprinzip voraus, dass das Gericht die (hypothetischen) Einzelstrafen sämtlicher Delikte (zumindest gedanklich) gebildet hat. Die Ausfällung einer Einheitsstrafe im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller zu beurteilenden Delikte ist nicht möglich (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.5). Der Gesetzgeber hat die Konkurrenzen in Art. 49 StGB abschliessend geregelt. De lege lata ist es weder möglich, eine Gesamtfreiheitsstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafen noch aus mehreren Geldstrafen zu bilden (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.6). Gesamtstrafe; Freiheit; Freiheits; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Delikt; Gesamtstrafen; Gesamtstrafenbildung; Recht; Ratio; Gleichartig; Sanktion; Delikte; Methode; Asperation; Gesetzgeber; Rahmen; Asperationsprinzip; Abstrakt; Urteil; Konkurrenz; SCHWARZENEGGER; Abstrakte; Gleichartige; Zumessung; Gesetzlich; Einzelstrafe; Mehrfache

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6749/2006Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Ehefrau; Beschwerdeführers; Wegweisung; Recht; Äthiopien; Vollzug; Schweiz; Akten; Flüchtling; Verfügung; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Bundesamt; Militär; Vertrete; Verfahrens; Verfügt; Unentgeltliche; Risch; Flüchtlingseigenschaft; Stadium; Familie; Rückkehr; Gewährung; Ausländer; Unentgeltlichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.7Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Filter; öffnen; Hinzufügen; Urteil; Freiheit; Berufung; Kinder; Waffe; Waffen; Massnahme; Verfahren; Dolch; Verfahren; Entscheid; Recht; Dolche; Recht; Bundes; Behandlung; BStGer; Amtlich; Beweis; Entscheide; Täter; Verfahrens; Amtliche
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchneiderBasler Kommentar, Strafgesetzbuch I2003
Roland M. Schneider Kommentar zum StGB2003
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