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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 41 MWSTG vom 2020

Art. 41 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 41 Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und des Vorsteuerabzugs

1 Wird das vom Leistungsempfänger oder der Leistungsempfängerin bezahlte oder mit ihm oder ihr vereinbarte Entgelt korrigiert, so ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt vereinnahmt wird, eine Anpassung der Umsatzsteuerschuld vorzunehmen.

2 Wird das von der steuerpflichtigen Person aufgewendete Entgelt korrigiert, so ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt bezahlt wird, eine Anpassung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 41 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170035Forderung/Paulianische AnfechtungBerufung; Klimarappen; -Gesetz; Bezirksgericht; Klagten; Verpflichtung; Recht; Beklagten; Recht; Massnahme; Partei; Rechtlich; Abgabe; Bundes; Klage; Urteil; Massnahmen; Parteien; Verpflichtet; Freiwillige; SchKG; Klimarappens; Schenkung; Leistung; Kyoto-Protokoll; Bundesrat; Angefochten; Berufungsverfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3497/2015MehrwertsteuerSteuer; Leistung; MWSTG; Entgelt; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Rechnung; Vorsteuer; Beschwerdeführerin; Entgelts; Urteil; Vorsteuerabzug; Kunde; Bezahlt; Recht; Ausgewiesen; Leistungsempfänger; AMWSTG; Kunden; Mentar; Bundesverwaltungsgericht; Entgeltsminderung; Kommentar; Person; Bezahlte; Korrektur; Verfahren; BVGer; Verfügung
A-794/2007MehrwertsteuerMehrwertsteuer; Beschwerde; Leistung; Beschwerdeführerin; Leistung; Beiträge; Bundesverwaltungsgericht; Projekt; Unternehmen; Urteil; Mehrwertsteuerpflicht; MWSTG; Recht; Gesellschaft; Steuer; Entgelt; Mehrwertsteuerpflichtige; MWSTV; Entscheid; Tungsgerichts; Verwaltung; Branche; Projekte; Reglement; Bundesverwaltungsgerichts; Wirtschaftlich; Studien; Forschung; Fonds; Freiwillige
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