Art. 41CartA from 2022
Art. 41
Administrative assistance
Federal and cantonal government offices are required to co-operate with the competition authorities in their enquiries and to make any necessary documents available to them.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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