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Code civil suisse (CC)

Der Art. 409 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 409 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180076Anordnung von Verfügungssperren; vorsorgliche MassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Recht; Entscheid; Zahlung; Massnahme; Schiedsverfahren; Rechtsvertreter; Vermögens; Verfahren; Verfügung; Bezirksrat; Vorsorgliche; Beschwerdeführers; Vermögenswerte; Beschluss; Anordnung; BR-act; Gungssperre; Liegende; Verfügungssperre; Rechnung; Gerichtliche; Bezahlen; Massnahmen; Obergerichtlichen; Vorinstanz
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Bezirksrat; Kaufvertrag; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Aufschiebende; Rechtliche; Zustimmung; Urteil; Vorliege; Beiständin; Umfassend; Liegenden; Umwandlung; Anspruch; Beistandschaft; Antrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.231 (AG.2021.239)Errichtung einer BeistandschaftSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutz; Vermögen; Erwachsenenschutzbehörde; Entscheid; Person; Vermögens; Werden; Oktober; Aktennotiz; Gemäss; Verhandlung; November; Beiständin; Beistand; Erfahren; Finanziell; Beistands; Vertretung; Massnahme; Unterstützung; Gericht; Verhandlungsprotokoll; Verhandlungsprotokoll; Finanzielle; Kunstgegenstände; AaO; Stellt
BSVD.2017.212 (AG.2018.222)Errichtung einer BeistandschaftBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vermögen; Person; Werden; Entscheid; Beistand; Massnahme; Beistandschaft; Beiständin; Vertretung; Vertretungsbeistandschaft; Schwächezustand; Disp-Ziff; Entscheids; August; Vermögensverwaltung; Sicher; Finanzielle; Werden; Zugriff; Diesen; Verwaltungsgericht; Selbst; Vorliegend; Stellt; Liegenden; Entsprechend; Konto-Nr; Konten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Läge; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Vertreter; Verbeiratete; Behörde; Geltendmachung; Vermögens; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Vormundschaftliche; Akten; Genehmigt; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Schrieb; Beiratschaft; Beirates
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