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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 409 CCP de 2020

Art. 409 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 409

1 Si la procédure de première instance présente des vices importants auxquels il est impossible de remédier en procédure d’appel, la juridiction d’appel annule le jugement attaqué et renvoie la cause au tribunal de première instance pour qu’il soit procédé à de nouveaux débats et pour qu’un nouveau jugement soit rendu.

2 La juridiction d’appel détermine les actes de procédure qui doivent être répétés ou complétés.

3 Le tribunal de première instance est lié par les considérants de la décision de renvoi et par les instructions visées à l’al. 2.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 409 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220046Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungSchuldig; Verfahren; Beschuldigte; Berufung; Vorinstanz; Schriftlich; Gericht; Schriftliche; Urteil; Verfahrens; Beschuldigten; Stadtrichteramt; Erstinstanzliche; Hauptverhandlung; Teilnahme; Mündlich; Schriftlichen; Befehl; Entscheid; Beschuldigte; Entschädigung; Person; Einsprache; Frist; Beschuldigten; Eingabe; Erstinstanzlichen; Mündliche; Begründet; Zürich
ZHSU220038Widerhandlung kommunale PolizeiverordnungSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Vorinstanz; Urteil; Vernahme; Zeugen; Verfahren; Beweis; Beschuldigten; Statthalteramt; Gericht; Bülach; Ordnungsgemäss; Einvernahme; Erhoben; Bezirk; Verfahrens; Vorladung; Wiederholung; Berufungsverfahren; Beweise; Erstinstanzliche; Hauptverhandlung; Zeugeneinvernahme; Bezirks; Erwägungen; Entscheid; Erheben; Habe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.86 (AG.2021.299)A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Gericht; Vorinstanz; Gutachten; Urteils; Stellt; Liegen; Werden; Testosteron; Tatzeit; Bereits; Berufungsgericht; Erstinstanzlich; Begutachtung; Rechtlich; Könne; Andere; Seiner; Strafgericht; Rechtliche; Psychiatrische
BSSB.2021.27 (AG.2021.364)Rechtzeitigkeit der BerufungsanmeldungBerufung; Schuldig; Berufungsklägerin; Verhandlung; Verfahren; Werden; Person; Entscheid; Erhalten; Bundesgericht; Schwer; Zustellung; Gericht; Strafsachen; Februar; Verfahrens; Unentschuldigt; Schreiben; Beschuldigte; Sprach; Einzelgericht; Spreche; Sendung; Führt; Persönlich; Stellt; Könne; Erscheine; Zurück; Einsprache
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 408 (6B_32/2017)Art. 341 Abs. 3, 409 Abs. 1 StPO; Befragung der beschuldigten Person; Aufhebung und Rückweisung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht. Die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Rückweisung der Sache an die erste Instanz durch das Berufungsgericht kommt nur bei schwerwiegenden, nicht heilbaren Mängeln des erstinstanzlichen Verfahrens in Betracht, in denen die Rückweisung zur Wahrung der Parteirechte unumgänglich ist. Eine ergänzungsbedürftige Befragung der beschuldigten Person in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stellt keinen schwerwiegenden Mangel im Sinne von Art. 409 Abs. 1 StPO dar (E. 6).
Regeste b
Art. 76 ff. StPO; erstinstanzliches Verhandlungsprotokoll. Prozessrelevante Vorgänge müssen schriftlich-lesbar dargestellt werden. Die Aufzeichnung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf Tonträger in Verbindung mit einer schriftlichen Übersicht über den Verhandlungsverlauf mit einer knappen Zusammenfassung der Fragen und Antworten genügt den Anforderungen an das Verhandlungsprotokoll nicht. Der Mangel kann durch die Anfertigung einer Abschrift von der Tonaufnahme geheilt werden (E. 8 und 9).
Verfahren; Protokoll; Verfahrens; Verfahren; Urteil; Erstinstanzliche; Berufung; Verhandlung; Mehrfache; Kantons; Schriftlich; Recht; Partei; Prozess; Vorinstanz; Mehrfacher; Person; Schriftliche; Erstinstanzlichen; Anklage; Angeklagte; Befragung; Hauptverhandlung; Einvernahme; Protokollierung; Kantonsgericht; Rückweisung; Parteien; Beschwerde; Rechtsmittel
138 IV 113 (6B_180/2011)Art. 49 Abs. 2 StGB; retrospektive Konkurrenz; Kassation des Ersturteils. Für die Frage, ob und in welchem Umfang (d.h. ganz oder teilweise) das Gericht eine Zusatzstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 2 StGB aussprechen muss, ist auf das Datum der ersten Verurteilung im ersten Verfahren (sog. Ersturteil) abzustellen. Demgegenüber ist für die Bemessung bzw. die Höhe der Zusatzstrafe das rechtskräftige Urteil im ersten Verfahren massgebend (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.4.2). Für die Beantwortung der ersten Frage (Anwendbarkeit des Asperationsprinzips) ist unerheblich, ob das Ersturteil oder ein Urteil der Rechtsmittelinstanz in Rechtskraft erwächst oder ob nach einer Kassation neu entschieden werden muss. Dies gilt auch, wenn im Rahmen der Neubeurteilung zuungunsten des Verurteilten für die gleiche Tat eine härtere Strafe verhängt wird als im Ersturteil (E. 3.4.3). Eine Gesamtstrafe gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 2 sowie Art. 62a Abs. 2 und Art. 89 Abs. 6 StGB kommt nicht in Betracht, wenn aufgrund einer erneuten Delinquenz in der Zeit zwischen dem Ersturteil und dem Vollzug der ersten Strafe zwei Freiheitsstrafen zum Vollzug anstehen (E. 4).
Urteil; Recht; Ersturteil; Verfahren; Beschwerde; Freiheitsstrafe; Zusatzstrafe; Gericht; Gesamtstrafe; Ratio; Rechtsprechung; Kassation; Täter; Asperationsprinzip; Beschwerdeführer; Konkurrenz; Verurteilt; Vollzug; Bedingte; Obergericht; Retrospektive; Ersturteils; Begangen; Verurteilung; Schwere; Bundesgericht; Asperationsprinzips; Erstinstanzlich; Datum; Voraussetzung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
BB.2020.5Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Berufung; Kammer; Recht; Verfahren; Entschädigung; Urteil; Stunden; Verfahren; Bundes; Honorar; Beschwerde; Berufungsverfahren; Rechtsanwalt; Amtliche; Aufwand; Verfahrens; Bundesgericht; Anklage; Verteidiger; Verteidigung; Kanton; Begründung; Schuldig; Entscheid; Honorarnote; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Pauschal

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxiskommentar, 2. A., Zürich2013
SchmidPraxiskommentar zur StPO, Zürich2013
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