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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 409 OR de 2022

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Art. 409

Le mandant ne peut exciper contre le créditeur du fait que le crédité est personnel­lement incapable de s’obliger.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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