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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 408 CCS dal 2023

Art. 408 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 408

1 Il curatore amministra i beni con diligenza e procede a tutti i negozi giuridici connessi con l’amministrazione.

2 Il curatore può in particolare:

1.
accettare con effetto liberatorio per i terzi le prestazioni che gli stessi devono all’interessato;
2.
per quanto opportuno, pagare debiti;
3.
se necessario, rappresentare l’interessato per i bisogni correnti.

3 Il Consiglio federale emana disposizioni sull’investimento e la custodia dei beni.

II. Importi a libera disposizione >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 408 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ210027Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBeschw; Ständin; Beschwerde; Beiständin; Beschwerdef; Deführerin; Beschwerdeführerin; Stiftung; Interesse; Bezirk; Vermögen; Bezirksrat; Beistand; Person; Darauf; Pflichtve; Aufgabe; Interessen; Bereits; Handlung; Urteil; Vermögens; Pflichtverletzungen; Demenz; Verbeiständeten; Aufgaben; Kammer; Treffen; Vollmac
ZHPQ160090Beistandschaft Beschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; KESB-act; Beistände; Entscheid; Betreibung; Beistandschaft; Bezirksrat; Eltern; Beschluss; Finanzielle; Essen; Betreibungen; Verfahren; Dispositiv; Aufgabe; Eignung; Angelegenheiten; Finanziellen; Stadt; Massnahme; Vermögensverwaltung; Verhältnis; Einzusetzen; Aufgaben; Beschwerdeführern; Bezirksrates; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.357Vermögensanlage durch BeiständinBeschwerde; Anlage; Vermögens; Person; Beschwerdeführerin; Mutter; Beiständin; Anlagen; Entscheid; Raiffeisenbank; Anzulegen; Verwaltung; Dorneck; Betrag; Vermögenswerte; Lebensunterhalt; Verwaltungsgericht; Gewöhnliche; Vorinstanz; Gebühr; Einlagen; Kanton; Sparkonto; Vermögensverwaltung; VBVV-konform; Anzulegen; Worden; Fallen; Gesundheitszustand
BSVD.2021.4 (AG.2021.202)Verlängerung vorsorglicher MassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Erwachsenenschutz; Beistands; Erwachsenenschutzbehörde; Massnahme; Werden; Vorsorglich; Vereinbarung; Vorsorgliche; Massnahmen; Beistandschaft; Januar; Entscheid; Person; Vorsorglichen; Erfahre; Beschwerdeführers; Offene; Stellung; Stellungnahme; KESB-Akten; Dezember; Weiter; Welche; Offenen; Ehefrau; Seiner; Liegen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ChristophHäfeliKommentar Erwachsenen- schutz2013
Kurt AffolterBasler Kommentar Erwachsenenschutz2012
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