E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Art. 408 CC de 2021

Art. 408 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 408 D. Gestion du patrimoine / I. Tâches

D. Gestion du patrimoine

I. Tâches

1 Le curateur chargé de la gestion du patrimoine administre les biens de la personne concernée avec diligence et effectue les actes juridiques liés à la gestion.

2 Il peut notamment:

1.
assurer la réception, avec effet libératoire, des prestations dues par les tiers;
2.
régler les dettes dans la mesure où cela est indiqué;
3.
représenter, si nécessaire, la personne concernée pour ses besoins ordinaires.

3 Le Conseil fédéral édicte les dispositions relatives au placement et à la préservation des biens.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 408 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ210027Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBeschw; Ständin; Beschwerde; Beiständin; Beschwerdef; Deführerin; Beschwerdeführerin; Stiftung; Interesse; Bezirk; Vermögen; Bezirksrat; Beistand; Person; Darauf; Pflichtve; Aufgabe; Interessen; Bereits; Handlung; Urteil; Vermögens; Pflichtverletzungen; Demenz; Verbeiständeten; Aufgaben; Kammer; Treffen; Vollmac
ZHPQ160090Beistandschaft Beschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; KESB-act; Beistände; Entscheid; Betreibung; Beistandschaft; Bezirksrat; Eltern; Beschluss; Finanzielle; Essen; Betreibungen; Verfahren; Dispositiv; Aufgabe; Eignung; Angelegenheiten; Finanziellen; Stadt; Massnahme; Vermögensverwaltung; Verhältnis; Einzusetzen; Aufgaben; Beschwerdeführern; Bezirksrates; Sinne
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.357Vermögensanlage durch BeiständinBeschwerde; Anlage; Vermögens; Person; Beschwerdeführerin; Mutter; Beiständin; Anlagen; Entscheid; Raiffeisenbank; Anzulegen; Verwaltung; Dorneck; Betrag; Vermögenswerte; Lebensunterhalt; Verwaltungsgericht; Gewöhnliche; Vorinstanz; Gebühr; Einlagen; Kanton; Sparkonto; Vermögensverwaltung; VBVV-konform; Anzulegen; Worden; Fallen; Gesundheitszustand
BSVD.2021.4 (AG.2021.202)Verlängerung vorsorglicher MassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Erwachsenenschutz; Beistands; Erwachsenenschutzbehörde; Massnahme; Werden; Vorsorglich; Vereinbarung; Vorsorgliche; Massnahmen; Beistandschaft; Januar; Entscheid; Person; Vorsorglichen; Erfahre; Beschwerdeführers; Offene; Stellung; Stellungnahme; KESB-Akten; Dezember; Weiter; Welche; Offenen; Ehefrau; Seiner; Liegen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ChristophHäfeliKommentar Erwachsenen- schutz2013
Kurt AffolterBasler Kommentar Erwachsenenschutz2012
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz