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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 407 CPC dal 2021

Art. 407 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 407 Giurisdizione arbitrale

1 La validità dei patti d’arbitrato conclusi prima dell’entrata in vigore del presente Codice si giudica secondo il diritto per essi più favorevole.

2 Ai procedimenti arbitrali pendenti al momento dell’entrata in vigore del presente Codice si applica il diritto previgente. Le parti possono tuttavia pattuire l’applicazione del nuovo diritto.

3 I mezzi d’impugnazione sono retti dal diritto in vigore al momento della comunicazione del lodo.

4 Ai procedimenti davanti al tribunale statale competente ai sensi dell’articolo 356, se già pendenti al momento dell’entrata in vigore del presente Codice, continua ad applicarsi il diritto previgente.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 407 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG140002Mietzinsanfechtung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Meilen vom 4. Februar 2014 (MA1300001)Mietzins; Vorinstanz; Partei; Beklagten; Parteien; Recht; Berufung; Schiedsgutachter; Gutachten; Luxus; Schiedsgutachten; Mietzinse; Mietobjekt; Liegenschaft; Miete; Verhält; Gericht; Entscheid; Luxuscharakter; Vergleich; Gutachter; Wohnräume; Zimmer; Garage; Luxuriös; Wende; Schiedsgericht; Person; Element
ZHLB130027ForderungKlagte; Klagten; Gericht; Beklagten; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Berufung; Parteien; Konsortialvertrag; Verfahren; Recht; Staatliche; Konsortialvertrages; Auslegung; Vorinstanz; Meilen; Klage; Bezirksgericht; Staatlichen; Klägers; Gerichte; Vereinbarung; Entscheid; Schiedsgerichts; Vorliegenden; Höhe; Konsortium; Ausschluss
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG110009Ablehnung eines Schiedsrichters nach Art. 369 ZPOGesuch; Partei; Schiedsrichter; Gesuchsgegnerin; Gesuchsgegnerinnen; Parteien; Dott; Versicherung; Versicherungsvertrag; Parteischiedsrichter; Schiedsgericht; Versicherungsvertrages; Recht; Entscheid; Schlichtungs; Schlichter; Arbitri; Ablehnung; Schlichtungsverfahren; Schweiz; Schiedsgerichts; Verfahren; Gericht; Abgelehnt; Stellung; Schiedsrichters; Strittig; Stellungnahme
ZHPG110010VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Vollstreckbarkeit; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Gericht; Zivilprozessordnung; Zivilprozessordnung; Kommentar; Schweizerischen; Schiedsspruch; Ausstellung; Beschwerde; Obergericht; Frist; Basel; Kantonale; öffnung; Partei; Stellung; Verwaltungskommission; Rechtsöffnung; Definitive; Verfügung; Verfahrens; Kanton
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage
142 III 220 (4A_492/2015)Art. 649a Abs. 1 ZGB; Art. 354, Art. 358 und Art. 393 lit. b ZPO; Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft; Zuständigkeitsrüge. Grundsätze der Zuständigkeitsrüge nach Art. 393 lit. b ZPO (E. 3.1); Umfang der gesetzlichen Sukzession nach Art. 649a Abs. 1 ZGB mit Blick auf Schiedsklauseln (E. 3.4.1); Gültigkeit statutarischer Schiedsklauseln (E. 3.4.2 und 3.4.3) und Anwendung im konkreten Fall (E. 3.4.4); objektive Schiedsfähigkeit (E. 3.5). Schiedsklausel; Miteigentümer; Verwaltung; Verwaltungs; Beschwerde; Urteil; Verwaltungsreglement; Rechtsnachfolger; Schiedsklauseln; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Miteigentümergemeinschaft; Parteien; Liegenschaft; Statutarische; Verbindlich; Statuten; Bundesgericht; Nutzungs; Verwaltungsordnung; Erwerb; Aktie; Schiedsrichter; Entscheid; Beschwerdeführer; Zuständigkeit; Aktionär; Aktien; Gültigkeit
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