Even if his or her capacity to act has been revoked, a client who is capable of judgement may through his or her own acts establish rights and obligations under the law of persons, and exercise strictly personal rights.
D. Asset management >I. Tasks >BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 II 385 | Ehescheidung: Urteilsunfähigkeit des Klägers. Tritt die Urteilsunfähigkeit erst nach Einreichung der Scheidungsklage ein, ist das Verfahren fortzuführen, solange keine Anzeichen vorliegen, die auf eine ernst zu nehmende Änderung des Scheidungswillens schliessen lassen. Offengelassen, ob der gesetzliche Vertreter die Scheidungsklage zurückziehen könnte. | Scheidung; Urteil; Recht; Urteils; Rechte; Bundesgericht; Klage; Verfahren; Rechtsprechung; Urteilsfähigkeit; Urteilsunfähige; Ehegatte; Wille; Verfahrens; Vertreter; Klägers; Scheidungsklage; Urteilsunfähigkeit; Appellationsgericht; Persönlichen; Persönlichkeit; Vorliegen; Person; Prozessfähigkeit; Willen; Droit; Höchstpersönliche; Berner; Gesetzliche |