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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 407SCC from 2023

Art. 407 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 407

Even if his or her capacity to act has been revoked, a client who is capable of judgement may through his or her own acts establish rights and obligations under the law of persons, and exercise strictly personal rights.

D. Asset management >I. Tasks >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 II 385Ehescheidung: Urteilsunfähigkeit des Klägers. Tritt die Urteilsunfähigkeit erst nach Einreichung der Scheidungsklage ein, ist das Verfahren fortzuführen, solange keine Anzeichen vorliegen, die auf eine ernst zu nehmende Änderung des Scheidungswillens schliessen lassen. Offengelassen, ob der gesetzliche Vertreter die Scheidungsklage zurückziehen könnte. Scheidung; Urteil; Recht; Urteils; Rechte; Bundesgericht; Klage; Verfahren; Rechtsprechung; Urteilsfähigkeit; Urteilsunfähige; Ehegatte; Wille; Verfahrens; Vertreter; Klägers; Scheidungsklage; Urteilsunfähigkeit; Appellationsgericht; Persönlichen; Persönlichkeit; Vorliegen; Person; Prozessfähigkeit; Willen; Droit; Höchstpersönliche; Berner; Gesetzliche
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