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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 406 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 406

Cunvegna davart la dretgira cumpetenta

La valaivladad d’ina cunvegna davart la dretgira cumpetenta vegn definida tenor quel dretg che valeva il mument ch’ella è vegnida fixada.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 406 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP200048ForderungEricht; Gericht; Gerichts; Gerichtsstand; Ständigkeit; Zuständigkeit; Partei; Beschw; Zürich; Zuständig; örtli; Fehlende; Parteien; Einrede; Vertrag; Auflage; Zwingende; Gerichtsstandsvereinbarung; Beschwerde; Bereits; Beklagte; Verfahren; örtlich; überhaupt; örtliche; Kantons; Beklagte; Angerufene
ZHPP170059Forderung (örtliche Zuständigkeit)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gericht; Gerichtsstand; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Berufliche; Rechtsmittel; Berufungsbeklagte; Parteien; Vertrag; örtlich; Beschwerde; Leasingvertrag; Zwischenentscheid; Dielsdorf; Beruflichen; Negativbestätigung; Tatsache; Kanton; Begründet; Rechtspflege; Unentgeltliche; Berufungsverfahren; Vorinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.16 (AG.2016.290)ForderungBerufung; Berufungskläger; Entscheid; Recht; Gericht; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Gerichtsstand; Basel; Klausel; Unterschrift; Entscheid; Angefochtener; GestG; Basel-Stadt; Rechtsmittel; Erwägungen; Schweizerischen; Angefochtenen; Zivilgericht; Zivilprozessordnung; Appellationsgericht; Klagten; Verwiesen; Beschwerde; Vereinbart; Parteien; Zutreffend; Folgend:; Gültig
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SUTTER-SOMM, HEDINGER Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO2013
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