Codice di procedura penale (CPP)
Der Art. 406 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 406 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220244 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und Widerruf | Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Zustellung; Vorladung; Partei; Verteidigung; Urteil; Verfahren; Bundesgerichts; Aufenthalt; Zugestellt; Rechtsmittel; Amtlich; Unbekannt; Gericht; Berufungsverhandlung; Mitteilung; Amtliche; Oberrichter; Kanton; Zürich; Rückzug; Berufungsverfahren; Migration; Abteilung; Aufenthaltsort; Beschwerde; Zustellungsempfänger |
ZH | SB220272 | Rechtswidriger Aufenthalt | Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Geldstrafe; Urteil; Lichen; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Amtlich; Gericht; Amtliche; Rückführung; Umwandlung; Bundesgericht; Sinne; Verfahren; Entscheid; Tagessätzen; Aufenthalt; Werden; Staatsanwalt; Amtlichen; EU-Rückführungsrichtlinie; Tagessatz; Berufungsverfahren; Gerichtskasse; Beschwerde |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.106 (AG.2021.345) | einfache Körperverletzung und Freispruch von der Anklage der Gefährdung des Lebens | Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Schwer; Urteil; Werden; Körperverletzung; Berufung; Schwere; Beschuldigten; Lebens; Könne; Schweiz; Versucht; Staatsanwaltschaft; Fusstritt; Liegen; Verfahren; Versuchte; Spreche; Gericht; Führt; Freiheitsstrafe; Schweren; Bewusst; Einfach; Landes; Gewesen; Gefährdung; Können |
BS | SB.2018.89 (AG.2021.264) | fahrlässiger Körperverletzung | Berufung; Verfahren; Beweis; Berufungskläger; Bundesgericht; Parteien; Schriftliche; Werden; Urteil; Gericht; Aufwand; Berufungsverfahren; Honorar; Appellationsgericht; Grundsatz; Stellt; Verfahrens; Welche; Sachverhalt; Stunden; Entscheid; Auslagen; Basel-Stadt; Gestellt; Rückweisung; Parteientschädigung; Berufungsklägers; Eingabe; Beweiswürdigung; Zweifel |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 127 (6B_973/2019) | Regeste Art. 406 StPO ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Voraussetzungen für die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens. Das Berufungsverfahren ist grundsätzlich mündlich. Es kann nur ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen von Art. 406 StPO schriftlich durchgeführt werden, deren Vorliegen von der Berufungsinstanz von Amtes wegen zu prüfen ist. Liegt ein Einverständnis der Parteien mit dem schriftlichen Verfahren vor, kann dieses die gesetzlichen Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 StPO nicht ersetzen, sondern tritt zu diesen hinzu (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.1 und 2.2). Die Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 lit. a und b StPO müssen dabei kumulativ vorliegen (E. 2.2.2). | Berufung; Urteil; Verfahren; Schriftlich; Schriftliche; Beschwerde; Schriftlichen; Recht; Verfahren; Schuldig; Verfahrens; Person; Voraussetzung; Beschwerdeführerin; Erstinstanzliche; Mündliche; Voraussetzungen; Sachverhalt; Berufungsverfahren; Angefochten; Verhandlung; Berufungsgericht; Verzichtet; Beschuldigte; Sachverhalts; Vorinstanz; Erstinstanzlichen; Partei; Rechtsprechung; Anwesenheit |
143 IV 483 (6B_510/2016) | Art. 405 und 406 StPO; Einverständnis der Parteien zum schriftlichen Berufungsverfahren; Form der Zustimmung; Präzisierung der Rechtsprechung. Art. 406 Abs. 2 StPO verlangt keine ausdrückliche Zustimmung der Parteien zum schriftlichen Verfahren. Das Einverständnis kann auch stillschweigend erfolgen. Lässt sich eine Partei im Nachgang zu einer Verfügung der Berufungsinstanz, wonach eine mündliche Verhandlung nur auf Wunsch der Parteien durchgeführt und das Ausbleiben einer Mitteilung als Zustimmung zum schriftlichen Verfahren interpretiert werde, vorbehaltlos auf das schriftliche Verfahren ein, so ist dies als Verzicht auf eine mündliche Verhandlung zu werten (E. 2). | Verfahren; Berufung; Mündlich; Schriftliche; Urteil; Mündliche; Beschwerde; Schriftlichen; Verfügung; Verhandlung; Beschwerdeführer; Verfahrens; Zustimmung; Partei; Vorinstanz; Parteien; Verfahren; Mehrfachem; Bundesgericht; Berufungsverhandlung; Berufungsverfahren; Verzicht; Hinweisen; Durchgeführt; Mitteilung; Vorinstanzliche; Erfolgen; Einverständnis; Fahrzeugs; Auszugehen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2022.53 | | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen |
BB.2022.145, BP.2022.79 | | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Bundes; Verfahren; Aktie; Aktien; Gericht; Aussage; E-Mail; Aussagen; Beweis; Messenger-Dienst; Verbesserte; Berufungsverfahren; Recht; Recht; Vorinstanz; Anklage; ABEHG; Dienstes; Gericht; Messenger-Dienstes; Insiderinformation; Sache; Sachverhalt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
NiklausSchmid, Daniel Jositsch | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich | 2017 |
Niklaus Schmid | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |