Codice di procedura penale (CPP)
Der Art. 406 StPO wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2021 nicht mehr enthalten.
Art. 406 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB190174 | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln | Schuldig; Beschuldigte; Fahre; Berufung; Beschuldigten; Vorinstanz; Urteil; Recht; Geldstrafe; Zeuge; Staatsanwaltschaft; Aussage; Polizei; Probezeit; Tagessätzen; Zeugen; Verfahren; Tempo; Polizeibeamte; Aussagen; Bedingte; Fahrzeug; Verkehrsregeln; Urteils; Tempomat; Verfahren; Verletzung; Grobe; Polizeibeamten |
ZH | SB180403 | Verleumdung | Schuldig; Beschuldigte; Zeuge; Beschuldigten; Privatkläger; Zeugen; Aussage; Aussagen; Privatklägers; Urteil; Berufung; Vorinstanz; E-Mail; Verfahren; Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Person; Gespräch; Entscheid; Einvernahme; Kantons; Gesprochen; Anlässlich; Anklage; Verfahrens; Glaubwürdigkeit; Rechtliche |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.106 (AG.2021.345) | einfache Körperverletzung und Freispruch von der Anklage der Gefährdung des Lebens | Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Schwer; Urteil; Werden; Körperverletzung; Berufung; Schwere; Beschuldigten; Lebens; Könne; Schweiz; Versucht; Staatsanwaltschaft; Fusstritt; Liegen; Verfahren; Versuchte; Spreche; Gericht; Führt; Freiheitsstrafe; Schweren; Bewusst; Einfach; Landes; Gewesen; Gefährdung; Können |
BS | SB.2018.89 (AG.2021.264) | fahrlässiger Körperverletzung | Berufung; Verfahren; Beweis; Berufungskläger; Bundesgericht; Parteien; Schriftliche; Werden; Urteil; Gericht; Aufwand; Berufungsverfahren; Honorar; Appellationsgericht; Grundsatz; Stellt; Verfahrens; Welche; Sachverhalt; Stunden; Entscheid; Auslagen; Basel-Stadt; Gestellt; Rückweisung; Parteientschädigung; Berufungsklägers; Eingabe; Beweiswürdigung; Zweifel |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 483 (6B_510/2016) | Art. 405 und 406 StPO; Einverständnis der Parteien zum schriftlichen Berufungsverfahren; Form der Zustimmung; Präzisierung der Rechtsprechung. Art. 406 Abs. 2 StPO verlangt keine ausdrückliche Zustimmung der Parteien zum schriftlichen Verfahren. Das Einverständnis kann auch stillschweigend erfolgen. Lässt sich eine Partei im Nachgang zu einer Verfügung der Berufungsinstanz, wonach eine mündliche Verhandlung nur auf Wunsch der Parteien durchgeführt und das Ausbleiben einer Mitteilung als Zustimmung zum schriftlichen Verfahren interpretiert werde, vorbehaltlos auf das schriftliche Verfahren ein, so ist dies als Verzicht auf eine mündliche Verhandlung zu werten (E. 2). | Verfahren; Berufung; Mündlich; Schriftliche; Urteil; Mündliche; Beschwerde; Schriftlichen; Verfügung; Verhandlung; Beschwerdeführer; Verfahrens; Zustimmung; Partei; Vorinstanz; Parteien; Verfahren; Mehrfachem; Bundesgericht; Berufungsverhandlung; Berufungsverfahren; Verzicht; Hinweisen; Durchgeführt; Mitteilung; Vorinstanzliche; Erfolgen; Einverständnis; Fahrzeugs; Auszugehen |
143 IV 40 (6B_654/2016) | Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4). Regeste b Art. 82 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 StPO, Art. 105 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 StPO; Gesuch um nachträgliche Urteilsbegründung. Der amtliche Verteidiger und der unentgeltliche Rechtsbeistand der Privatklägerschaft können in eigenem Namen innert zehn Tagen nach Zustellung des Dispositivs eine Urteilsbegründung betreffend die Kosten für die amtliche Verteidigung respektive unentgeltliche Verbeiständung verlangen (E. 3.6). | Urteil; Beschwerde; Entscheid; Berufung; Begründet; Schriftlich; Rechtsmittel; Urteils; Begründete; Unentgeltliche; Amtlich; Amtliche; Frist; Begründeten; Dispositiv; Entscheids; Eröffnung; Verfahren; Entschädigung; Zustellung; Partei; Beginnt; Rechtsbeistand; Erstinstanzliche; Begründung; Mündlich; Prozessordnung; Rechtsmittelfrist; Respektive; Aufl |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.33 | Einziehung von Vermögenswerten
Berufung (teilweise) vom 19. Dezember 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2018.58 vom 2. Dezember 2019 | Berufung; Bundes; Urteil; Berufungsführer; Berufungsführerin; Bundesgericht; Verfahren; Konto; Vorinstanz; Kammer; Recht; Bundesstrafgericht; Einziehung; Beschwerde; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Vermögens; Rückweisung; Partei; Kontos; Parteien; Schriftlich;Laute; Lautend; Vermögenswerte; Bundesgerichts; Entscheid; Lettland; Materiell |
CA.2019.31 | Einziehung von Vermögenswerten
Berufung (teilweise) vom 25. November 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2018.59 vom 31. Oktober 2019 | Berufung;Berufungsführer; Berufungsführerin; Urteil; Bundes; Einziehung; Verfahren; Verfahren; Vermögenswert; Kammer; Konto; Vermögenswerte; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Vorinstanz; Gelder; Berufungserklärung; Stunden; Bundesstrafgerichts; Deliktisch; Entschädigung; Verfahrens; Beschwerde; Herkunft; Schriftlich; Deliktische; Gericht; Aufwand |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
NiklausSchmid, Daniel Jositsch | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich | 2017 |
Niklaus Schmid | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |