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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 405CPC from 2022

Art. 405 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 405

Appellate remedies

1 Appellate remedies are governed by the law in force when notice of the decision is given to the parties.

2 The review of a decision notified under the previous law is governed by the new law.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 405 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB200022Forderung, Architekturvertrag und Rückforderung (Kosten und Entschädigung)Gericht; Verfahren; Beklagten; Beschwerde; Geleistete; Erstinstanzliche; Gerichtskosten; Geleisteten; Kaution; Vorinstanz; Prozessentschädigung; Entscheid; Dispositiv; Urteil; Erstinstanzlichen; Berufung; Zahlen; ZPO/ZH; Verfahrens; Berufungsverfahren; Beweisverfahren; Dispositivziffer; Kautionen; Deckung; Bezahlen; Prozesskosten; Kammer; Gerichtskasse; Höhe; Bundes
ZHLY210017Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Recht; Grundbuch; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Terrecht; Güterrechtliche; Verfügung; Rungen; Verfahren; Grundbuchsperre; Anspruch; Güterrechtlichen; Liegenschaft; Liegenschaften; Entscheid; Ansprüche; Beweisauflageverfügung; Glaubhaft; Zusammenhang; Partei; Massnahme; Verfahren; Akten; Gefährdung; Berufungsverfahren; Mutter; [Adresse]; Kataster; Beweisabnahmeverfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV190007Ablehnungsbegehren gegen einen Bezirksrichter in Sachen der Parteien betreffend KollokationsklageGesuchsteller; Recht; Abgelehnte; Verfahren; Ablehnung; Akten; Gericht; Gespräch; Abgelehnten; Obergericht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Eingabe; Vertreter; Ausstand; Obergerichts; Rechtsmittel; Gesuchstellers; Ablehnungsgr; Verfahrens; Aktennotiz; Ablehnungsbegehren; Kantons; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Gespräche; Partei; Beschwerde; Richter
ZHVV190008Ablehnungsbegehren gegen einen Bezirksrichter in Sachen der Parteien betreffend KollokationsklageGesuchsteller; Recht; Verfahren; Abgelehnte; Akten; Ablehnung; Gericht; Gespräch; Bezirksgericht; Obergericht; Verwaltungskommission; Eingabe; Partei; Vertreter; Abgelehnten; Konkurs; Ausstand; Obergerichts; Verfahrens; Ablehnungsgr; Rechtsmittel; Kantons; Aktennotiz; Ablehnungsbegehren; Vollmacht; Richter; Beschwerde; Entscheid; Gespräche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 153 (5A_52/2015)Art. 299 f. ZPO; Verordnung des zürcherischen Obergerichts vom 8. September 2010 über die Anwaltsgebühren (AnwGebV): Kriterien für die Bemessung der Entschädigung des Verfahrensbeistandes des Kindes im Ehescheidungsverfahren seiner Eltern. Abgeltung des notwendigen Aufwandes; Bedingungen für die Zulässigkeit eines pauschalisierenden Tarifes (E. 2.5, 3.2, 3.3 und 4). Berücksichtigung der prozessualen Natur und der Funktion der Kindervertretung (E. 5.1 und 5.2). Möglichkeit des Gerichts, bei der Mandatierung und bei der Prozessinstruktion den Aufgabenumfang des Verfahrensbeistandes zu steuern (E. 5.3.2 und 5.3.3). Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation; Bestellung eines Anwaltes als Ausnahme (E. 5.3.4). Rahmenbedingungen für eine neue Beurteilung und Festsetzung des Honorars (E. 6). Kindes; Kindesvertretung; Verfahren; Vertretung; Scheidung; Recht; Gericht; Scheidungs; Entschädigung; Aufgabe; Verfahrens; Aufwand; Eltern; Kinder; Aufgaben; Beschwerde; Schweizer; Verfahrensbeistand; SCHWEIGHAUSER; Urteil; Anwalt; Kindesinteresse; Honorar; Kindeswohl; Gerecht; Interesse; Beschwerdeführerin; Zeitaufwand
139 III 379 (4A_60/2013)Art. 334 und 405 ZPO; Erläuterung eines Entscheids; Übergangsrecht. Art. 334 ZPO sieht keine Frist zur Einreichung eines Erläuterungsgesuchs vor (E. 2.1). Das nach dem 1. Januar 2011 eingereichte Erläuterungsgesuch gegen einen vor diesem Datum ergangenen Entscheid unterliegt der allgemeinen Übergangsbestimmung für Rechtsmittel gemäss Art. 405 Abs. 1 ZPO (E. 2.2 und 2.3).
Interprétation; L'interprétation; Droit; Décision; Recours; Procédure; Rectification; Civil; Révision; Civile; Arrêt; Chapitre; Après; D'interprétation; Transitoire; Avant; Demande; été; Applicable; L'ancien; Titre; Rechtsmittel; Requête; Disposition; D'une; Comme; Voies; Texte; Délai

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6175/2013ZölleFügung; Verfügung; Recht; Bürgschaft; Rechtlich; Beschwerde; Verwaltung; Bundes; Angefochten; Beschwerdeführer; Führerin; Vertrag; Beschwerdeführerin; Steuer; Angefochtene; öffentlich; Abgabe; Mineralölsteuer; öffentlich-rechtlich; MinöStV; Hafte; Urteil; Angefochtenen; öffentlich-rechtliche; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Bürgschaften; Verfahren
BVGE 2015/15ZölleVerfügung; Recht; Rechtlich; Bürgschaft; Verwaltung; Vertrag; öffentlich; Bgabe; Bundes; Steuer; MinöStV; Mineralölsteuer; Abgabe; öffentlich-rechtlich; Hafte; Beschwerde; öffentlich-rechtliche; Urteil; Entscheid; Bürgschaften; Tenen; Angefochten; Angefochtene; Klage; Beschwerdeführerin; Verwaltungsrechtliche; Nichtig; Vertraglich; Vorschrift

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Frei, Daniel WilliseggerBasler Kommentar zur ZPO2010
Frei, WilliseggerBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2010
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