1 La procedura orale d'appello è retta dalle disposizioni concernenti il dibattimento di primo grado.
2 Se l'imputato o l'accusatore privato ha interposto appello oppure appello incidentale, chi dirige il procedimento li cita al dibattimento. In casi semplici e su loro richiesta, può dispensarli dal partecipare al dibattimento e consentire loro di presentare e motivare per scritto le conclusioni.
3 Chi dirige il procedimento convoca il pubblico ministero al dibattimento:
4 Se non è stato convocato al dibattimento, il pubblico ministero può presentare per scritto le sue conclusioni e motivazioni oppure può comparire personalmente.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180283 | Betrug etc. | Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Kläger; Privatkläger; Anklage; Dossier; Recht; Berufung; Verteidigung; Zivil; Mäntel; Urteil; Verfahren; Verfahren; Dossier-Nr; Person; Privatklägers; Geschädigte; Amtlich; Amtliche; Privatklägerschaft; Anklagepunkt; Staatsanwalt; Instanzliche; Einzelfirma |
ZH | SB190010 | Hausfriedensbruch | Recht; Schuldig; Beschuldigte; Wohnung; Privat; Privatklägerin; Besitz; Erben; Recht; Beschuldigten; Wille; Willen; Erblasser; Zimmerwohnung; Verfügung; Urteil; Willensvollstrecker; Mittelbar; Hausrecht; ½-Zimmerwohnung; Berufung; Rechtlich; Erbengemeinschaft; Vorinstanz; Unmittelbar; Erblassers; Besitzer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.68 (AG.2021.23) | gewerbsmässiger Betrug sowie mehrfache Urkundenfälschung (BGer 6B_178/2021) | Berufung; Verfahren; Berufungskläger; Urteil; Verteidiger; Verfahrens; Werden; Staatsanwaltschaft; Welche; Berufungsklägers; Strafbefehl; Stellt; Treffen; Zustellung; Anklage; Worden; Liegen; Betrug; Komplex; Untersuchung; Betreffen; Monate; Amtlich; Gemäss; Betreffend; Grundverfahren; Appellationsgericht; Schuldig; Schweiz; Gelten |
BS | SB.2020.4 (AG.2020.576) | Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Zivilschutz; Berufung; Gering; Gemäss; Werden; Dienst; Tatfolgen; Staatsanwaltschaft; Geringfügig; Arztzeugnis; Wiederholungskurs; Schuld; Basel-Stadt; Einrücken; Aufgrund; Urteil; Dezember; Täter; Könne; Vorinstanz; Nichteinrücken; Vorliegen; Vorliegend; Verfahren; Jedoch; Stellt; Akten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 407 (6B_90/2019) | Art. 130 lit. d, 337 StPO; persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung. Der Umstand, dass der Staatsanwalt vom erstinstanzlichen Richter zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, hindert ihn nicht, auf sein persönliches Erscheinen zu verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung nicht erfüllt sind und er von der Verfahrensleitung nicht zur persönlichen Vertretung der Anklage verpflichtet worden ist (E. 1). Regeste b aArt. 161 StGB; Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Insiderhandel. Das Merkmal der kursrelevanten vertraulichen Tatsache umfasst auch die Übernahmeabsichten einer Bank, soweit diese über informelle Sondierungen hinausgehen und ein bestimmtes Mass an Realisierungswahrscheinlichkeit erlangt haben. Deren Vertraulichkeit kann sich daraus ergeben, dass die Übernahmeverhandlungen unter einem Codenamen geführt werden. Ob die vertrauliche Tatsache geeignet ist, bei deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Anleger die Information mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde (E. 3). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Übernahme; Vorinstanz; Verteidigung; Urteil; Aktie; Bundes; Aktien; Verhandlung; Tatsache; Anklage; Vertraulich; Hauptverhandlung; Angefochtene; Bundesanwaltschaft; Verteidiger; Recht; Verfahren; Vertrauliche; FinfraG; Verfahrens; Notwendige; Person; Beschwerdeführers; Erheblich; Angefochtenes; Mandat; Insider; Gericht |
143 IV 434 (6B_888/2017) | Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG; Legitimation der Privatklägerschaft zur Beschwerde in Strafsachen; Erfordernis der Teilnahme am Verfahren vor der Vorinstanz. Der Verzicht der berufungsbeklagten Privatklägerschaft auf die freigestellte Anwesenheit an der mündlichen Berufungsverhandlung oder das Stellen von Anträgen im Berufungsverfahren ist nicht als Gleichgültigkeit am Ausgang des Berufungsverfahrens, sondern in dem Sinne zu verstehen, dass die Privatklägerschaft an ihren erstinstanzlichen Anträgen festhält. Die berufungsbeklagte Privatklägerschaft, die im Berufungsverfahren mit ihren erstinstanzlichen Anträgen unterlag, erfüllt die Legitimationsvoraussetzung von Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG (E. 1.2). | Berufung; Anträge; Beschwerde; Verfahren; Privatkläger; Berufungsverfahren; Privatklägerschaft; Verfahren; Erstinstanzlich; Urteil; Sachen; Anträgen; Erstinstanzliche; Schuldig; Person; Erstinstanzlichen; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschuldigte; Entscheid; Recht; Teilnahme; Angefochten; Bundesgericht; Stellung; Verzicht; Angefochtene; Beurteilung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.10 | Versuchte Widerhandlung gegen das Güterkontrollge-setz (Art. 14 Abs. 1 lit. a GKG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GKV und Art. 22 Abs. 1 StGB) Berufung (vollumfänglich) vom 5. Juli 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.16 vom 14. Juni 2019 | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Berufung; Berufungs; Nstanz; Verfahren; Beschuldigten; Urteil; Beweis; Kammer; Verfahren; Bundesgericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Sachverhalt; Recht; Schuld; Vorinstanz; Ziffer; Bundesstrafgerichts; Güter; Beweisanträge; Nstanzliche; Beschwerde; Geldstrafe; Stellung; Berufungskammer; Busse; Anträge |
BB.2019.76 | Entschädiung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Obergericht; Entschädigung; Berufung; Aufwand; Stunden; Amtlich; Amtliche; Urteil; Verfahren; Verfahren; Bundes; Privatgutachten; Amtlichen; Schuldig; Beschuldigte; Verteidiger; Beschuldigten; Massnahme; Akten; Kanton; Honorar; Erstinstanzlich; Gericht; Verteidigung; Notwendige; Bezirksgericht; Beschwerdeführers |