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Code de procédure civile (CPC)

Art. 404 CPC de 2023

Art. 404 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 404

Application de l’ancien droit

1 Les procédures en cours à l’entrée en vigueur de la présente loi sont régies par l’ancien droit de procédure jusqu’à la clôture de l’instance.

2 La compétence à raison du lieu est régie par le nouveau droit. Toutefois, la compétence conférée en application de l’ancien droit est maintenue.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 404 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB200022Forderung, Architekturvertrag und Rückforderung (Kosten und Entschädigung)Gericht; Verfahren; Beklagten; Beschwerde; Geleistete; Erstinstanzliche; Gerichtskosten; Geleisteten; Kaution; Vorinstanz; Prozessentschädigung; Entscheid; Dispositiv; Urteil; Erstinstanzlichen; Berufung; Zahlen; ZPO/ZH; Verfahrens; Berufungsverfahren; Beweisverfahren; Dispositivziffer; Kautionen; Deckung; Bezahlen; Prozesskosten; Kammer; Gerichtskasse; Höhe; Bundes
ZHLB210013Forderung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV190008Ablehnungsbegehren gegen einen Bezirksrichter in Sachen der Parteien betreffend KollokationsklageGesuchsteller; Recht; Verfahren; Abgelehnte; Akten; Ablehnung; Gericht; Gespräch; Bezirksgericht; Obergericht; Verwaltungskommission; Eingabe; Partei; Vertreter; Abgelehnten; Konkurs; Ausstand; Obergerichts; Verfahrens; Ablehnungsgr; Rechtsmittel; Kantons; Aktennotiz; Ablehnungsbegehren; Vollmacht; Richter; Beschwerde; Entscheid; Gespräche
ZHVV190007Ablehnungsbegehren gegen einen Bezirksrichter in Sachen der Parteien betreffend KollokationsklageGesuchsteller; Recht; Abgelehnte; Verfahren; Ablehnung; Akten; Gericht; Gespräch; Abgelehnten; Obergericht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Eingabe; Vertreter; Ausstand; Obergerichts; Rechtsmittel; Gesuchstellers; Ablehnungsgr; Verfahrens; Aktennotiz; Ablehnungsbegehren; Kantons; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Gespräche; Partei; Beschwerde; Richter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 321 (4A_524/2015)Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 Abs. 1 und Art. 366 Abs. 2 OR; Art. 221 Abs. 1 lit. b, Art. 236 Abs. 3, Art. 250 lit. a Ziff. 4, Art. 337 Abs. 1, Art. 338 Abs. 1, Art. 339 Abs. 2 und Art. 343 Abs. 1 lit. e ZPO). Tragweite von Art. 98 Abs. 1 OR und dessen Umsetzung in der ZPO: Steht die Leistungspflicht nicht fest, kann der Leistungsempfänger nicht direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme klagen und die Leistungspflicht vorfrageweise beurteilen lassen. Er muss vielmehr eine Leistungsklage einreichen, die er mit einem Begehren um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen verbinden kann. Oder er kann zunächst ein separates Urteil über die Leistungspflicht erwirken und dieses danach vollstrecken lassen (E. 4 und 5). Ersatzvornahme; Recht; Leistung; Vollstreckung; Beschwerde; Ermächtigung; Recht; Verfahren; Beschwerdeführer; Erfüllungstheorie; Erfüllungstheorie; Zivilprozessordnung; Leistungsurteil; Schuldner; Leistungspflicht; Gläubiger; Erfüllungsanspruch; Anspruch; Vollstreckungstheorie; Begehren; Beschwerdegegnerin; Verpflichtung; Vollstreckungstheorie; KOLLER; Ermächtigen; Urteil; Summarische;
140 II 298 (8C_864/2013)§ 71 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG) in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung in Verbindung mit Art. 404 ZPO. Ausführungen zur Frage der Rechtshängigkeit eines Verwaltungsverfahrens (E. 5). Recht; Verfahren; Beschwerde; Zweckverband; Vorbem; Rechtsmittel; Verwaltungsverfahren; Verfahrens; Entscheid; Beschluss; Verfügung; Rechtshängigkeit; Bezirksrat; Vorschriften; Instanz; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Behörde; Zeitpunkt; Verwaltungsrechtspflege; Kantonale; Person; Amtes; Lohnklasse; Kantons; Lohneinstufung; Rechtshängig; Mitteilung; UHLMANN; Beschwerdegegnerin

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6175/2013ZölleFügung; Verfügung; Recht; Bürgschaft; Rechtlich; Beschwerde; Verwaltung; Bundes; Angefochten; Beschwerdeführer; Führerin; Vertrag; Beschwerdeführerin; Steuer; Angefochtene; öffentlich; Abgabe; Mineralölsteuer; öffentlich-rechtlich; MinöStV; Hafte; Urteil; Angefochtenen; öffentlich-rechtliche; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Bürgschaften; Verfahren
BVGE 2015/15ZölleVerfügung; Recht; Rechtlich; Bürgschaft; Verwaltung; Vertrag; öffentlich; Bgabe; Bundes; Steuer; MinöStV; Mineralölsteuer; Abgabe; öffentlich-rechtlich; Hafte; Beschwerde; öffentlich-rechtliche; Urteil; Entscheid; Bürgschaften; Tenen; Angefochten; Angefochtene; Klage; Beschwerdeführerin; Verwaltungsrechtliche; Nichtig; Vertraglich; Vorschrift

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Seiler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
Sutter-Somm, Seiler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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