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Code civil suisse (CC)

Art. 404 CC de 2023

Art. 404 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 404

1 Le curateur a droit à une rémunération appropriée et au remboursement des frais justifiés; ces sommes sont prélevées sur les biens de la personne concernée. S’il s’agit d’un curateur professionnel, elles échoient à son employeur.

2 L’autorité de protection de l’adulte fixe la rémunération. Elle tient compte en particulier de l’étendue et de la complexité des tâches confiées au curateur.

3 Les cantons édictent les dispositions d’exécution et règlent la rémunération et le remboursement des frais lorsque les sommes afférentes ne peuvent être prélevées sur les biens de la personne concernée.

A. Entrée en fonction du curateur >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 404 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze
ZHPQ220014Schlussbericht und SchlussrechnungBeschwerde; Beschwerdeführer; Schlussbericht; Beiständin; Vorinstanz; Beschluss; Beistandschaft; Verfahren; Entscheid; Bezirk; Aufschieben; Recht; Bezirksrat; Aufschiebende; Urteil; Kammer; Aufhebung; Beschwerdeinstanz; Beschwerdeverfahren; Verhandlung; Genehmigung; Beschwerdeführers; Mündlich; Erhob; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Vorliegende; Obergericht; Sachverhalt; Gericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.223MandatsentschädigungBeschwerde; Beistand; Entschädigung; Olten; Olten-Gösgen; Beschwerdeführer; Rechnung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Mandatsentschädigung; Bericht; Vorinstanz; Spesen; Rechnungen; Beiständin; Berichte; Spesenersatz; Gesetzliche; Erwachsenenschutzbehörde; Stellungnahme; Richtlinien; Ziffer; Frist; Neubeurteilung; Schaden; Erwägung; Anspruch; Sinne; Höhe
SOVWBES.2019.187MandatsträgerentschädigungBeschwerde; Mandat; Verwaltung; Entschädigung; Vermögens; Vermögensverwaltung; Person; Beschwerdeführerin; Aufwand; Mandatsträger; Aufgabe; Bargeld; Beistand; Therwil; Einkommen; Einkommens; Entscheid; Spesen; Aufgaben; Stunden; Verbeiständete; Beiständin; Rechnung; Notwendige; Höhe; Bargeldbezüge; Müsse; Verwaltungsgericht; Mandatsträgerentschädigung; Verwaltungsverordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger
143 III 183 (5A_327/2016)Art. 449a i.V.m. Art. 404 Abs. 3 ZGB; Anordnung einer Vertretung; Anspruch der Beistandsperson auf Entschädigung und Spesenersatz. Die Kosten der Vertretung im Erwachsenenschutzverfahren sind nach den für die Beistandschaft geltenden Bestimmungen zu regeln. In erster Linie ist die betroffene Person kostenpflichtig. Sie kann die Kosten nach Massgabe des kantonalen Rechts als Parteikosten geltend machen (E. 4). Vertretung; Beschwerde; Erwachsenenschutz; Beistand; Person; Urteil; Recht; Botschaft; Bundesgericht; Verfahren; Obergericht; Entschädigung; Zivilgesetzbuch; Kindes; Regel; Zivilprozessordnung; Schweizerischen; Beistandschaft; Beschwerdeführerin; Spesen; Betroffenen; Gerichtliche; Entscheid; Erwachsenenschutz; Hrsg

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RuthReusserBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch 12018
RuthReusserBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
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