Art. 404SCC from 2023
Art. 404
1 The deputy is entitled to appropriate remuneration and to the reimbursement of necessary expenses from the assets of the client. In the case of professional deputies, the remuneration is paid and expenses reimbursed by the employer.
2 The adult protection authority determines the level of remuneration. It takes account in particular of the extent and the complexity of the tasks assigned to the deputy.
3 The cantons shall issue implementing provisions and rules on remuneration and reimbursing expenses if they cannot be paid out of the assets of the client.
A. Assumption of office >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 139 (9C_669/2019) | Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). | Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger |
143 III 183 (5A_327/2016) | Art. 449a i.V.m. Art. 404 Abs. 3 ZGB; Anordnung einer Vertretung; Anspruch der Beistandsperson auf Entschädigung und Spesenersatz. Die Kosten der Vertretung im Erwachsenenschutzverfahren sind nach den für die Beistandschaft geltenden Bestimmungen zu regeln. In erster Linie ist die betroffene Person kostenpflichtig. Sie kann die Kosten nach Massgabe des kantonalen Rechts als Parteikosten geltend machen (E. 4). | Vertretung; Beschwerde; Erwachsenenschutz; Beistand; Person; Urteil; Recht; Botschaft; Bundesgericht; Verfahren; Obergericht; Entschädigung; Zivilgesetzbuch; Kindes; Regel; Zivilprozessordnung; Schweizerischen; Beistandschaft; Beschwerdeführerin; Spesen; Betroffenen; Gerichtliche; Entscheid; Erwachsenenschutz; Hrsg |