Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 404 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 404 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220029 | Entschädigung Vorsorgebeauftragter | Beschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze |
ZH | PQ220014 | Schlussbericht und Schlussrechnung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Schlussbericht; Beiständin; Vorinstanz; Beschluss; Beistandschaft; Verfahren; Entscheid; Bezirk; Aufschieben; Recht; Bezirksrat; Aufschiebende; Urteil; Kammer; Aufhebung; Beschwerdeinstanz; Beschwerdeverfahren; Verhandlung; Genehmigung; Beschwerdeführers; Mündlich; Erhob; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Vorliegende; Obergericht; Sachverhalt; Gericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.223 | Mandatsentschädigung | Beschwerde; Beistand; Entschädigung; Olten; Olten-Gösgen; Beschwerdeführer; Rechnung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Mandatsentschädigung; Bericht; Vorinstanz; Spesen; Rechnungen; Beiständin; Berichte; Spesenersatz; Gesetzliche; Erwachsenenschutzbehörde; Stellungnahme; Richtlinien; Ziffer; Frist; Neubeurteilung; Schaden; Erwägung; Anspruch; Sinne; Höhe |
SO | VWBES.2019.187 | Mandatsträgerentschädigung | Beschwerde; Mandat; Verwaltung; Entschädigung; Vermögens; Vermögensverwaltung; Person; Beschwerdeführerin; Aufwand; Mandatsträger; Aufgabe; Bargeld; Beistand; Therwil; Einkommen; Einkommens; Entscheid; Spesen; Aufgaben; Stunden; Verbeiständete; Beiständin; Rechnung; Notwendige; Höhe; Bargeldbezüge; Müsse; Verwaltungsgericht; Mandatsträgerentschädigung; Verwaltungsverordnung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 139 (9C_669/2019) | Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). | Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger |
143 III 183 (5A_327/2016) | Art. 449a i.V.m. Art. 404 Abs. 3 ZGB; Anordnung einer Vertretung; Anspruch der Beistandsperson auf Entschädigung und Spesenersatz. Die Kosten der Vertretung im Erwachsenenschutzverfahren sind nach den für die Beistandschaft geltenden Bestimmungen zu regeln. In erster Linie ist die betroffene Person kostenpflichtig. Sie kann die Kosten nach Massgabe des kantonalen Rechts als Parteikosten geltend machen (E. 4). | Vertretung; Beschwerde; Erwachsenenschutz; Beistand; Person; Urteil; Recht; Botschaft; Bundesgericht; Verfahren; Obergericht; Entschädigung; Zivilgesetzbuch; Kindes; Regel; Zivilprozessordnung; Schweizerischen; Beistandschaft; Beschwerdeführerin; Spesen; Betroffenen; Gerichtliche; Entscheid; Erwachsenenschutz; Hrsg |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
RuthReusser | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch 1 | 2018 |
RuthReusser | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2018 |