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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 404 OR de 2022

Art. 404 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 404

1 Le mandat peut être révoqué ou répudié en tout temps.

2 Celle des parties qui révoque ou répudie le contrat en temps inoppor­tun doit toute­fois indemniser l’autre du dommage qu’elle lui cause.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 404 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210003ForderungVertrag; Beklagten; Partei; Kündigung; Parteien; Gerichtsstand; Recht; Service; Offerte; Firewall; Gerichtsstands; Unterzeichnet; Vertragsofferte; Dienstleistung; Vertrauen; Vertraglich; Gerichtsstandsklausel; Unterzeichnete; E-Mail; Auftrag; Hinweis; Enthalten; Bestritt; Leistung; Kunde; Gültig; Bestritten; Offerte; Urteil
ZHHG200096ForderungPartei; Zahlung; Klagt; Klagten; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Beweis; Forderung; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Auftrag; Vorauszahlungen; Rechtsbegehren; Tozahlungen; Akontozahlungen; Klage; Gerin; Kündigung; Anspruch; Betreibung; Vertragsverhältnis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2003.00234Gesamtleistungswettbewerb für eine DoppelturnhalleVergabe; Projekt; Beschwerde; Verfahren; Projekte; Wettbewerbs; Parteien; Preis; Zuschlag; Freihändig; Verfahrens; Vergabebehörde; SubmV; Empfehlung; Beschwerdeführenden; Freihändige; Weiterbearbeitung; Preisgericht; Zweistufig; Teilweise; Verwaltungsgericht; Entscheid; Erteilen; SIA-Ordnung; Gewinner; Behörde; Akteneinsicht; Aufschie­bende; Entschädigungsfolgen; Beantragte
ZHVK.2000.00007Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrags zwischen Gemeinwesen und Privatunternehmen über die Entsorgung des Sickerwassers einer Klärschlammdeponie.Klärschlamm; Deponie; Sickerwasser; Beklagten; Verpflichtung; Stadt; Parteien; Entsorgung; Vertrag; Definitiv; Klage; Definitive; Verpflichtet; Klärschlamms; Über; Vereinbarung; Sickerwassers; Entsorgen; Vertraglich; Vertragliche; August; Glauben; Vertrags; Anfallende; Kündigung; Rechtlicher; Klärschlammzwischenlager; Recht; öffentlichrechtliche; Firma
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 43 (4A_269/2017)Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3).
Regeste b
Editionsbegehren. Abgrenzung zwischen materiellrechtlichem Auskunftsanspruch und zivilprozessualem Editionsbegehren (E. 4).
Beschwerde; Auftrag; Erfolg; Mäkler; Vertrag; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Mandat; Mäklervertrag; Verkauf; Vertraglich; Mandats; Entschädigung; Transaktion; Auftraggeber; Vereinbarte; Beauftragte; Einfache; Verpflichtet; Mandatsvereinbarung; Vertrags; Vorinstanz; Edition; Erfolgsabhängig; Leistung; Erfolgsabhängige; Definiert; Leistungen; Vereinbarten; Erfolgskommission
136 III 401 (5A_827/2009)Persönlichkeitsschutz; Recht am eigenen Bild; vertraglich vereinbarte Veröffentlichung von erotischen Fotos im Internet. Das Recht am eigenen Bild ist eine Unterart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 28 Abs. 1 ZGB). Stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, so kann das Recht am eigenen Bild Gegenstand vertraglicher und unwiderruflicher Verpflichtungen sein; eine vereinbarte Rücktrittsentschädigung ist an sich verbindlich (E. 5.2). Rechtswirksame Einwilligung zur Veröffentlichung eigener erotischer Bilder im Internet vorliegend bejaht (E. 5.3). Der Vertrag über die Veröffentlichung eigener Bilder erotischen Inhalts im Internet verstösst weder gegen Art. 27 ZGB noch gegen Art. 20 OR (E. 5.4). Recht zum Rücktritt vom Vertrag ohne Bezahlung der vereinbarten Rücktrittsentschädigung im konkreten Fall verneint (E. 5.5 und 5.6). Beschwerde; Recht; Einwilligung; Beschwerdegegnerin; Persönlichkeit; Internet; Rücktritt; Bilder; Vertraglich; öffentlich; Verpflichtung; Vertragliche; Fotos; Veröffentlichung; Vertrag; AEBI-MÜLLER; Rücktrittsentschädigung; Beschwerdeführer; Vereinbarte; Kernbereich; Bindung; Vermittlungs; Folgen; Vertraglichen; Vereinbarten; Urteil; Verpflichtete; Gangene; Obergericht; Persönlichkeitsverletzung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5181/2018CollocamentoDella; Collocamento; Ricorrente; Contratto; L’art; Delle; Dell’ Dalla; Senso; Diritto; Punto; Modella; Persona; Provvigione; Parti; Nella; Collocato; Autorizza; Materia; Essere; Consenso; Legge; Corso; Forma; Ricorso; Clausola; Decisione; Autorizzazione
C-1543/2015Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassRecht; Beschwerde; Rückerstattung; Hilflosenentschädigung; Leistung; Vorinstanz; Gleichskasse; Vorakten; Ausgleichskasse; BVGer-act; Leistungen; Einsprache; Wohnsitz; Hilflosenentschädigungen; Verfahren; Einspracheentscheid; Entscheid; AHV-Ausgleichskasse; Daniel; Beschwerdeführer; Unrechtmässig; Schweiz; Deutschland; Speck; Rechtsanwalt; Parteien; Erben; Sachverhalt; Bezog; Rückforderung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.29Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz.Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Tinner; Beschuldigten; Herstellung; Marco; Recht; Kernwaffen; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Anklage; Güter; Kriegsmaterial; Entschädigung; Einzelrichter; Befehl; Verfahrens; Entwicklung; Verfahren; Steuerung; Fördern; Bundesstrafgericht; Gericht; Waffen; Produkt; Objektive; über
SK.2013.30Mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB) Schuldig; Beschuldigte; Anklage; Beschuldigten; Recht; Geschäft; Gesellschaft; Geschäfts; Verwaltung; Verwaltungsrat; Über; Bundes; Darlehen; Aktie; Aktien; Anklageziffer; Recht; Zahlung; Verfahren; Überweisung; Darlehens; Betrag; Vermögens; Geschäftsführer; EV-Protokoll; Verfahrens; Handlung; Teilig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Walter FellmannBerner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht1992
H. WEBERBasler Kommentar Obligationenrecht I1992
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