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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 403 StPO vom 2023

Art. 403 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 403

Eintreten

1 Das Berufungsgericht entscheidet in einem schriftlichen Verfahren, ob auf die Berufung einzutreten sei, wenn die Verfahrensleitung oder eine Partei geltend macht:

a.
die Anmeldung oder Erklärung der Berufung sei verspätet oder unzulässig;
b.
die Berufung sei im Sinne von Artikel 398 unzulässig;
c.
es fehlten Prozessvoraussetzungen oder es lägen Prozesshindernisse vor.

2 Es gibt den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme.

3 Tritt es auf die Berufung nicht ein, so eröffnet es den Parteien den begründeten Nichteintretensentscheid.

4 Andernfalls trifft die Verfahrensleitung ohne Weiteres die notwendigen Anordnungen zur Durchführung des weiteren Berufungsverfahrens.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 403 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210585Mehrfache Schändung etc.Gerin; Vatklägerin; Privatklägerin; Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Verteidigung; Aussage; Rungen; Aussagen; Freiheit; Urteil; Zustand; Gerinnen; Genugtuung; Lässlich; Sexuell; Privatklägerinnen; Spuren; Rechtskraft; Sexuellen; Berufungsverhandlung; Unentgeltlich; Freiheitsberaubung; Unentgeltliche
ZHSB220466AngriffBerufung; Urteil; Staatsanwaltschaft; Berufungserklärung; Kantons; Amtlich; Rechtsmittel; Zürich; Amtliche; Abteilung; Privatkläger; Beschwerde; Bezirksgerichtes; Begründete; Verteidigung; Frist; Einzureichen; Beschuldigte; Einzelgericht; Parteien; Partei; Vorinstanz; Mitteilung; Zustellung; Gerichtskasse; Begründeten; Einging; Einzureichen; Hinweis; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.57 (AG.2020.640)Wiederherstellung der Frist zur Berufungserklärung; mehrfache Verletzung der VerkehrsregelnBerufung; Berufungsklägerin; Urteil; Verfahren; Berufungserklärung; Verfahrens; Urteils; Stellt; Säumnis; Gestellt; Gemäss; Strafgericht; Gericht; Wiederherstellung; Begründet; Staatsanwaltschaft; Person; Versäumte; Welche; Schriftlich; Gerichts; Sendung; Werden; Gesuch; Entscheid; Dezember; Verfügung; Innert; Zugestellt; Kenntnis
BSSB.2017.92 (AG.2020.613)gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Fälschung von AusweisenBerufung; Berufungskläger; Erfahren; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Werden; Verfahrens; Welche; Urkunden; Staatsanwaltschaft; Urkundenfälschung; Betrug; Hätte; Anlage; Anklage; Beweis; Stellt; Worden; Könne; Anschluss; Anschlussberufung; Schuldig; Verteidigung; Bereits; Gemäss; Treten; Berufungsbegründung; Berufungsklägers; Berufungserklärung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 IV 161 (6B_142/2012)Art. 15 Verantwortlichkeitsgesetz; Ermächtigung zur Strafverfolgung eines ehemaligen Angestellten der Bundespolizei. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der Mangel einer fehlenden Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Beamten geheilt wird, wenn die obere kantonale Instanz mit voller tatsächlicher und rechtlicher Kognition zu Beginn des Rechtsmittelverfahrens die Ermächtigung einholt (E. 2.5). Anwendung auf den Einzelfall, in dem die Ermächtigung zur Strafverfolgung einen Tag vor der obergerichtlichen Hauptverhandlung erteilt wurde. Unter Berücksichtigung verschiedener Umstände ist eine definitiv nicht erfüllbare positive Prozessvoraussetzung anzunehmen (E. 2.6). Ermächtigung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Bundes; Verfolgung; Vorinstanz; Verfahrens; Verfahrens; Berufung; Instanz; Beginn; Urteil; Kanton; Prozessvoraussetzung; Rechtsmittelverfahren; Betrug; Entscheid; Kantons; Fehlende; Verantwortlichkeit; Verantwortlichkeitsgesetz; Betrugs; Mangel; Beamten; Leichten; Rechtsmittelverfahrens; Anzeige; Verspätet

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2023.9Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Kammer; Recht; Verfahren; Verfahren; Anzeige; Beschwerdekammer; Gesuchstellers; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Revisionsgesuch; Staatsanwalt; Nichtanhandnahmeverfügung; Revisionsverfahren; Beschluss; Ziffer; Berufungskammer; Revisionsgründe; Tatsache; Gericht; Eingabe; StBOG; Unentgeltliche; Staatsanwalts; Abgewiesen; Vorliegen
CN.2021.14Berufung; Bundes; Verfahren; Schuldig; Kammer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheid; Entscheide; BStGer; Urteil; Anklage; Beschuldigte; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertrete; Vertreten; Berufungserklärung; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahrens; Verfahren; Beschwerde; Beschuldigten; Urteils; Herrn; Ersatz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
NIKLAUS SCHMIDSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar2009
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