Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 402 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 402 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ210052 | Wechsel Beistandsperson | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Mutter; Bezirk; Beistand; Entscheid; Sohnes; Bezirksrat; Betreuung; KESB-act; Berufsbeistand; Pfäffikon; Aufgabe; Interesse; Aufgaben; Finanziell; Finanzielle; Sozial; Interessen; Stellt; September; Hilflosenentschädigung; Könne; Finanziellen; Finanzen; Urteil; Monatlich; Rechenschaftsbericht |
ZH | PQ210027 | Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB | Beschw; Ständin; Beschwerde; Beiständin; Beschwerdef; Deführerin; Beschwerdeführerin; Stiftung; Interesse; Bezirk; Vermögen; Bezirksrat; Beistand; Person; Darauf; Pflichtve; Aufgabe; Interessen; Bereits; Handlung; Urteil; Vermögens; Pflichtverletzungen; Demenz; Verbeiständeten; Aufgaben; Kammer; Treffen; Vollmac |
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