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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 402SCC from 2021

Art. 402 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 402 A. Appointment / III. Appointment of two or more persons

III. Appointment of two or more persons

1 If the adult protection authority appoints two or more persons as deputies, it shall specify whether their tasks should be carried out jointly or who is responsible for which tasks.

2 Two or more deputies may be required to carry out their tasks jointly only if they agree to do so.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 402 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ210052Wechsel BeistandspersonBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Mutter; Bezirk; Beistand; Entscheid; Sohnes; Bezirksrat; Betreuung; KESB-act; Berufsbeistand; Pfäffikon; Aufgabe; Interesse; Aufgaben; Finanziell; Finanzielle; Sozial; Interessen; Stellt; September; Hilflosenentschädigung; Könne; Finanziellen; Finanzen; Urteil; Monatlich; Rechenschaftsbericht
ZHPQ210027Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBeschw; Ständin; Beschwerde; Beiständin; Beschwerdef; Deführerin; Beschwerdeführerin; Stiftung; Interesse; Bezirk; Vermögen; Bezirksrat; Beistand; Person; Darauf; Pflichtve; Aufgabe; Interessen; Bereits; Handlung; Urteil; Vermögens; Pflichtverletzungen; Demenz; Verbeiständeten; Aufgaben; Kammer; Treffen; Vollmac
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