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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 400 StPO vom 2021

Art. 400 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 400

Vorprüfung

1 Geht aus der Berufungserklärung nicht eindeutig hervor, ob das erstinstanzliche Urteil ganz oder nur in Teilen angefochten wird, so fordert die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die Partei auf, ihre Erklärung zu verdeutlichen, und setzt ihr dafür eine Frist.

2 Die Verfahrensleitung übermittelt den anderen Parteien unverzüglich eine Kopie der Berufungserklärung.

3 Die anderen Parteien können innert 20 Tagen seit Empfang der Berufungserklärung schriftlich:

a.
Nichteintreten beantragen; der Antrag muss begründet sein;
b.
Anschlussberufung erklären.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 400 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220111Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot
ZHSU220056Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung etc.Schuldig; Beschuldigte; Sicherheitspersonal; Berufung; Verordnung; Urteil; Covid; Maske; Covid-; Vorinstanz; Sicherheitspersonals; Beschuldigten; Attest; -Verordnung; Busse; Maskentragpflicht; Gericht; Sinne; Fassung; Treffe; Stadtrichteramt; Medizinische; Vorinstanzlich; Recht; Transport; Vorinstanzliche; Verfahren; Zutreffend; Gesichtsmaske; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.92 (AG.2020.613)gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Fälschung von AusweisenBerufung; Berufungskläger; Erfahren; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Werden; Verfahrens; Welche; Urkunden; Staatsanwaltschaft; Urkundenfälschung; Betrug; Hätte; Anlage; Anklage; Beweis; Stellt; Worden; Könne; Anschluss; Anschlussberufung; Schuldig; Verteidigung; Bereits; Gemäss; Treten; Berufungsbegründung; Berufungsklägers; Berufungserklärung
BSSB.2020.19 (AG.2020.274)Gültigkeit der BerufungBerufung; Urteil; Berufungskläger; Berufungserklärung; Urteils; Verfahren; Strafgericht; Februar; März; Innert; Erstinstanzliche; Gericht; Werden; November; Schriftlich; Teilen; Verfügung; Angefochten; Welche; Vorliegend; Verfahrens; Entscheid; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Vorliegende; Eingereicht; Gemäss; Gestellt; Begründete; Schriftliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2022.17Berufung; Bundes; Platini; Verfahren; Gericht; Richter; Ausstand; Kammer; Ausserordentlichen; Eingabe; Gerichtsschreiber; Urteil; Sistierung; Anschlussberufung; Blatter; StBOG; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Spruchkörper; Berufungsverfahren; Nebenamtliche; Vorsitzende; Richtergremium; Begründet; Ausstandsfrage; Verfahrens; Hauptsache; Entscheid
BB.2022.42Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Verhalten; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Gesagt; Stirn; Verfahrens; Konfrontation
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