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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 400OR from 2022

Art. 400 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 400

1 The agent is obliged at the principal’s request, which may be made at any time, to give an account of his agency activities and to return anything received for whatever reason as a result of such activities.

2 He must pay interest on any sums which he is late in forwarding to the principal.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 400 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210049ForderungenMöge; Vermögens; Klagte; Genswerte; Vermögenswerte; Klagten; Beklagten; Recht; Partei; Vorinstanz; Wirtschaftlich; Berufung; Beweis; Parteien; Gesellschaft; Rungen; Hauptverhandlung; Verhält; Auftrag; Entscheid; Bruder; Treuhand; Aktien; Gesellschaften; Verfahren; Genswerten; Familie; Tatsache; Wirtschaftliche
ZHRU210072Edition (Zivilsache)Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Geheimnis; Beweis; Beschwerdeführerin; Edition; Sitzung; Rechtshilfe; Tonaufnahme; Verfügung; Verweigerung; Tonaufnahmen; Geschäftsgeheimnis; Dispositiv; Committees; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Schutz; Verpflichtet; Geschäftsgeheimnisse; Verweigerungsrecht; Abschrift; Mitwirkung; Gemäss; Dokumente; Urkunden; Geltend; Interesse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2008.00261Die Beschwerdeführerin beantragte dem Handelsregisteramt die Wiedereintragung einer Aktiengesellschaft in Liquidation. Sie ist als Erbin Rechtsnachfolgerin ihres Vaters, welcher angeblich Gläubiger der streitbetroffenen Aktiengesellschaft war. Das Handelsregisteramt und die Vorinstanz waren der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Wiedereintragung der betroffenen Gesellschaft nicht erfüllt waren, weil die Gläubigerstellung des Erblassers bzw. der Beschwerdeführerin nicht dargetan und damit die geltend gemachte Forderung nicht glaubhaft gemacht werden konnte. In der Beschwerde wird nun geltend gemacht, das Handelsregisteramt und die Vorinstanz hätten die Voraussetzungen der Wiedereintragung zu streng gehandhabt, was - zu Unrecht - einer antizipierten materiellen Anspruchsprüfung gleichkomme. Beschwerde; Wiedereintragung; Handelsregister; Aktiengesellschaft; Recht; Gesellschaft; Beschwerdeführerin; Liquidation; Auskunft; Justiz; Handelsregisteramt; Justizdirektion; Aktiven; HRegV; Vorinstanz; Glaubhaft; Auskunftsanspruch; Verwaltungsgericht; Verfügung; Voraussetzungen; Kantons; Entscheid; Vater; Gesellschaften; Beschluss; Gericht; Verfahren; Zuständigkeit; Begehren
SGHG.2001.31Entscheid Art. 5 lit. a, 2 und 9 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 UWG (SR 241); Art. 55 Abs. 1 lit. a und b MSchG (SR 232.11); Art. 419 ff. OR (SR 220). Unlauteres Verhalten einer Partei nach Beendigung der Zusammenarbeit; Umfang der Auskunftspflicht nach Lauterkeits- und Markenrecht als Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts der Gegenpartei auf Schadenersatz oder Gewinnherausgabe (Handelsgericht, 29. November 2005, HG.2001.31). Beklagten; Entwicklung; Combox; Kommunikations; Geheim; Partei; Technische; Parteien; Markt; Auskunft; Schaltplan; Platine; Beweis; Geschäftsgeheimnis; Experte; C" Informationen; Beauftragte; Gewinn; Zusammenarbeit; Gerät; Schadenersatz; Arbeitsergebnis; Abnehmer; Auftrag; Verwendung; C" Geheimnis; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger
144 III 217 (5A_363/2017)Art. 518 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 97, Art. 398 Abs. 2 und Art. 400 Abs. 1 OR; Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers gegenüber einer Quotenvermächtnisnehmerin. Zur Frage, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker mit einer Verantwortlichkeitsklage auf Ersatz des Schadens belangen kann, den sie dadurch erlitten haben will, dass der Willensvollstrecker durch die vorwerfbar pflichtwidrige Berechnung seines Honorars das Reinvermögen des Nachlasses vermindert und so das Quotenvermächtnis geschmälert hat (E. 5.2 und 5.3). Willen; Willensvollstrecker; Vermächtnis; Beschwerde; Vermächtnisnehmer; Verantwortlichkeit; Nachlass; Beschwerdeführerin; Erben; Honorar; Erblasser; Verantwortlichkeitsklage; Beschwerdegegner; Vermächtnisse; Quote; Willensvollstreckers; Schaden; Quotenvermächtnis; Recht; Bundesgericht; Entscheid; Urteil; Schuld; KÜNZLE; Erbschaft; Nachlasses; Appellationsgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6931/2018DatenschutzDaten; Auskunft; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Bundes; Person; Recht; Informations; Dokument; Datensammlung; Beweis; Bundesverwaltungsgericht; Interesse; System; Informationssystem; Speicher; Quelle; Informationssysteme; Schwärzung; Personen; Wiegen; Mitarbeitende; Partei; Richtendienst; Systeme; Geschwärzt; Quellen; Schwärzungen
A-5766/2016AufsichtsmittelGutachten; Beschwerde; Gebühr; Gutachter; Gutachtens; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfügung; Terinnen; Gutachterinnen; Vorinstanz; Gebühren; Recht; Vorsorge; Aufsicht; Bundes; Urteil; Aufwand; Stiftung; Objektiv; Erstellung; Vorliegen; Gebührenordnung; Vorsorgeeinrichtung; Liegenden; Dispositiv; Onskasse; Rechtfertigt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.274Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Kammer; Verfahren; Beschwerde; Berufung; Verteidiger; Entschädigung; Urteil; Amtliche; Honorar; Bundes; Kanton; Verteidigung; Rechtsanwalt; Verfahrens; Obergericht; Stunden; Aufwand; Amtlichen; Anwalt; Kantons; Beschwerdekammer; Verfahren; AnwT/AG; Schriftlich; Bezirksgericht; Honorarnote; Verteidigers; Aargau; Entscheid
BP.2018.13Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verfahren; Anlage; Verfahren; Entschädigung; Verfahrens;Beschwerdegegnerin; Person; Kunde; Höhe; Kunden; Schaden; Beschuldigte; Recht; Rechtlich; Genugtuung; Verfahrens; Vertrag; Mäkler; Anlagen; Verfahrenskosten; Verteidigung; Beschwerdeführers; Auftrag; Geschäft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ROLF H. WEBER Kommentar Art. 400 OR2007
FellmannBerner Kommentar, Art. 400 1152003
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