E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 40 LCA dal 2022

Art. 40 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 40

L’assicuratore non è vincolato al contratto di fronte all’avente diritto, se questi od il suo rappresentante, nell’intento d’indurlo in errore, ha di­chiarato inesattamente o taciuto dei fatti che escluderebbero o limi­terebbero l’obbligo dell’assicuratore, o se, nel medesimo intento, egli non ha fatto o ha fatto tardivamente le comunica­zioni che per l’arti­colo 39 della presente legge gl’incombono.

Scadenza del credito d’assicurazione


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 40 Legge sul contratto d’assicurazione (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170027ForderungKlagt; Klage; Brillen; Beklagten; Versicherung; Recht; Parteien; Gericht; Betrag; Position; Schaden; Quantitativ; Gerät; Tatsachen; Gemachte; Höhe; Geschäft; Handschleifmaschine; Neupreis; Geräte; Klägerische; Kasse; Schätzung; Urteil; Parteientschädigung; Diesbezüglich; Berechnung; Gestohlen
ZHLB120029ForderungUnfall; Arbeite; Arbeit; Beruf; Klägers; Versicherung; Vorinstanz; Geschäft; Klagten; Handwerklich; Beklagten; Berufung; Betrieb; Vertrag; Anspruch; Taggeld; Handwerkliche; Berufsunfall; Arbeitsunfähigkeit; Auftrag; Baustelle; Parkett; Angestellte; Mitarbeiter; Verfahren; Gestellten
Dieser Artikel erzielt 18 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110027Ablehnung von Oberrichtern Recht; Ablehnung; Gehren; Entscheid; Abgelehnten; Abgelehnt; Gericht; Abgelehnte; Richter; Recht; Befangenheit; Ablehnungsbegehren; Abgelehnten; Rechtsmittel; Ausstand; Verfahren; Handelsgericht; Handelsrichter; Akten; Klägers; Beschluss; Obergericht; Oberrichter; Verwaltungskommission; Anschein; Stellung; Eingabe; Partei; Unentgeltliche
SGKV-Z 2012/3Entscheid Art. 7 ZPO in Verbindung mit Art. 9 EGZPO. Anspruch auf Krankentaggeld aus Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung nach KVG. Zulässigkeit einer Observation. Ersatz der Observationskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, KV-Z 2012/3). Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Observation; Recht; Versicherung; Klägers; Taggeld; Eisenleger; Klagten; Rücken; Zeitraum; Beklagten; Arbeitsfähigkeit; Bauführer; Winterthur; Einschränkung; Höhe; Zusammenhang; Medizinisch; Gastrointestinale; Beurteilung; Arztzeugnis; Medizinische; Untersuchung; Bericht; Beschwerden; Taggelder; Übrigen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 321Art. 8 ZGB und Art. 39 VVG; Eintritt des Versicherungsfalls; Beweis. Beweislast, Beweismass und Gegenbeweis im Zusammenhang mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (Präzisierung der Rechtsprechung). Beweis; Versicherung; Beweis; Anspruch; Urteil; Tatsache; Sicherungsfalls; Beweismass; Eintritt; Anspruchs; Versicherungsfalls; überwiegend; Anspruchsberechtigte; Versicherer; Recht; Wahrscheinlichkeit; Gericht; Beweislast; Tatsachen; überwiegende; Rechtsprechung; Sachdarstellung; Bundesgericht; Anspruchsberechtigten; Versicherungsvertrag; Obergericht; Behauptet; Glaubwürdigkeit
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz