1 Die Personen, welche im Handelsregister eingetragen waren, unterliegen, nachdem die Streichung durch das Schweizerische Handelsamtsblatt bekanntgemacht worden ist, noch während sechs Monaten der Konkursbetreibung.
2 Stellt der Gläubiger vor Ablauf dieser Frist das Fortsetzungsbegehren oder verlangt er den Erlass eines Zahlungsbefehls für die Wechselbetreibung, so wird die Betreibung auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt.72
72 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
C. Betreibung auf PfandverwertungKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190146 | Konkurseröffnung | Konkurs; Beschwerde; Schuldner; Betreibung; SchKG; Vorinstanz; Handelsregister; Gläubiger; Eintrag; Fortsetzung; Gläubigerin; Verfahren; Bülach; Betreibungsart; Schuldners; Betreibungsamt; Fortsetzungsbegehren; Frist; Entscheid; Eintragung; Urteil; Zugestellt; Betreibungsbeamte; Kantons; Zahlungsbefehl; Protokoll; Vorinstanzlichen; Sinne |
ZH | PS190057 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuld; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Gläubiger; Gläubigerin; Zahlung; Betreibung; Konkurseröffnung; Konkursgericht; Betrag; Forderung; Obergericht; Bundesgericht; Dielsdorf; Handelsregister; Frist; SchKG; Finanziell; Urteil; Obergerichtskasse; Zahlungsfähigkeit; Entscheid; Erstinstanzliche; Finanzielle; Geleistet; Oberrichter; Schweiz; Konkurses |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 III 14 (5A_284/2008) | aArt. 39 Abs. 1 Ziff. 5, Art. 171 ff. SchKG; Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen. Über das geschäftsführende Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach dem 1. Januar 2008 kein Konkurs zu eröffnen (E. 3-5). | Konkurs; SchKG; Beschwerde; Betreibung; Recht; Beschwerdeführer; Handelsregister; Fortsetzung; Schuldner; Über; Zeitpunkt; Geschäftsführende; Gesellschaft; Konkursandrohung; Konkursfähigkeit; Schuldners; Konkursbetreibung; Fortsetzungsbegehren; Gläubiger; Mitglied; Schuldbetreibung; Konkurses; Verfügung; Regel; Übergangsbestimmungen; Gesellschafter; Konkursrichter; Person; Aufhebung |
131 V 196 | Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG: Insolvenzentschädigung. Die Aufzählung der Insolvenztatbestände in Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG ist abschliessend. (Erw. 4.1.2) Regeste b Art. 39 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 2 SchKG: Ordentliche Konkursbetreibung; örtliche Zuständigkeit. Ist ein Schuldner als Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen, unterliegt er der ordentlichen Konkursbetreibung am Sitz der juristischen Person. Daran ändert die Löschung des Domizils der Aktiengesellschaft im Handelsregister nichts. (Erw. 4.2) | Konkurs; Handelsregister; Insolvenzentschädigung; SchKG; Arbeitgeber; Aktiengesellschaft; Betreibung; Stadt; Person; Gläubiger; Beschwerdegegnerin; Firma; Basel; Domizil; Arbeitgebers; Konkursandrohung; Konkursbegehren; Konkursbetreibung; Arbeitgeberin; Überschuldung; Anspruch; Gesellschaft; Zwangsvollstreckungsverfahren; Basel-Stadt; Hinweis; Arbeitslosenversicherung; Verfahren; Ehemalige; Werden |