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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 4 CCS dal 2022

Art. 4 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 4

1 Il giudice è tenuto a decidere secondo il diritto e l’equità quando la legge si rimette al suo prudente criterio o fa dipendere la decisione dall’apprezzamento delle circostanze, o da motivi gravi.


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Art. 4 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220063Einsetzung einer Verwaltung für eine StockwerkeigentümergemeinschaftBerufung; Verwaltung; Stockwerkeigentümer; Verwalter; Berufungskläger; Mergemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verwalterin; Vorinstanz; -rain; Immobilien; Entscheid; Recht; Partei; Gesuch; Person; Verwaltungs; Gesuchs; Gerichtlich; Verfahren; Parteien; Einsetzung; Berufungsverfahren; Einzelgericht; Gesuchsgegner; Auftrag; Urteil; Meilen; Gerichtliche; Verwalters
ZHLB210048ForderungAnlage; Vorinstanz; Gutachten; Beweis; Berufung; Ergänzung; Gutachter; Läge; Partei; Anlagen; Herstellungskosten; Rungen; Ergänzungs; Parteien; Beklagten; Kapazität; Sachverständige; AaO; Behauptung; Klägers; Rückweisung; Gutachtens; Lernkurve; Anlage; Recht; Technische; -Anlage; Digen; Gericht; Gungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2018/178Entscheid Art. 94 Abs. 1 sowie Art. 97 VRP (sGS 951.1) i.V.m. Art. 10 Ziff. 2 VGV (sGS 821.1). Nach dem Verursacherprinzip können die Verfahrenskosten einem Elternteil auferlegt werden, wenn eine Kindesschutzmassnahem zur Hauptsache dem Verhalten nur eines Elternteils zuzuordnen ist. Ob auf die Erhebung verzichtet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemässem Ermessen; ein Anspruch besteht nicht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 27. März 2019, V-2018/178). Recht; Beschwerde; Kindes; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Gutachten; Verfahren; Mutter; Beistand; Pflege; Erziehung; Vorinstanz; Verfahrens; Rechtspflege; Toggenburg; Gutachtens; Vater; Erziehungsbeistand; Besuch; Unentgeltlichen; Beschluss; Verfahrenskosten; Gesuch; Erhebung; Ausbildung; Besuchs; Unterbringung; Verzichten; Dispositivziffer
SGV-2018/107Entscheid Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB sowie Art. 308 Abs. 1 ZGB (SR 210). Weisung, Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF), Erziehungsbeistandschaft. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer SPF sowie die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft sind vorliegend erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 27. März 2019, V-2018/107). Mutter; Beschwerde; Beiständin; Kindes; Vater; Eltern; Massnahme; Weisung; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Erziehung; Gallen; Unterstützung; Positiv; Kinder; Verfügung; Verfahren; Verfügte; Verhältnis; Verzichte; Massnahmen; Verzichtet; Pflege; Erscheint; Unentgeltliche; Abgekürzt:; Rechtsvertreter; Anordnung; Fünftel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 285 (4A_576/2017)Art. 140b PatG; Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Bezeichnet das Grundpatent nur einen von zwei Wirkstoffen, kann ein Erzeugnis nach der Arzneimittelzulassung nicht als ergänzendes Schutzzertifikat beansprucht werden, wenn es aus zwei Wirkstoffen zusammengesetzt ist (Änderung der Rechtsprechung; E. 2). Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf ein bereits formell rechtskräftig erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat (E. 3). Recht; Schutz; Schutzzertifikat; Patent; Rechtsprechung; Ergänzende; Erzeugnis; Praxis; Patent; Erteilt; Erteilung; Wirkstoff; Arzneimittel; Grundpatent; Beschwerde; Schützt; Geschützt; Zertifikat; Wirkstoffe; Interesse; Auslegung; Voraussetzung; Europäische; Ergänzenden; Beschwerdegegnerin; Schutzzertifikate; Regel
143 III 3 (5A_113/2016)Art. 39 Abs. 1 und 2 Ziff. 3, Art. 48 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 8 lit. c ZStV; Eintragung des Rufnamens im Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden amtliche Namen beurkundet. Der Rufname ist kein amtlicher Name und wird im Fall, dass eine Person mehrere Vornamen trägt, im Personenstandsregister nicht bezeichnet (E. 3). Person; Personen; Rufname; Personenstand; Beschwerde; Personenstandsregister; Rufnamen; Beschwerdeführerin; Vorname; Rufnamens; Amtliche; Eintrag; Vornamen; Zivilstand; Eintragung; Verwaltungsgericht; Bezeichnung; Urteil; Amtlichen; Register; BA; Rechtlich; Aufsichtsbehörde; Ausweise; Recht; Vorinstanz; Daten; Erfassung; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bräm, HasenböhlerZürcher Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch2011
BühlerBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2006
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