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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 4 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 4 B. Cuntegn dal dretg civil / III. Appreziar dal derschader

III. Appreziar dal derschader1

Il derschader sto decider tenor dretg e giustia, sche la lescha al permetta da giuditgar tenor ses appreziar u al prescriva da tegnair quint da las circumstanzas u da motivs relevants.


1 Noziun tenor la cifra I 1 da la LF dals 26 da zer. 1998, en vigur dapi il 1. da schan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1). Questa midada è resguardada en l’entir decret.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 4 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220063Einsetzung einer Verwaltung für eine StockwerkeigentümergemeinschaftBerufung; Verwaltung; Stockwerkeigentümer; Verwalter; Berufungskläger; Mergemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verwalterin; Vorinstanz; -rain; Immobilien; Entscheid; Recht; Partei; Gesuch; Person; Verwaltungs; Gesuchs; Gerichtlich; Verfahren; Parteien; Einsetzung; Berufungsverfahren; Einzelgericht; Gesuchsgegner; Auftrag; Urteil; Meilen; Gerichtliche; Verwalters
ZHLB210048ForderungAnlage; Vorinstanz; Gutachten; Beweis; Berufung; Ergänzung; Gutachter; Läge; Partei; Anlagen; Herstellungskosten; Rungen; Ergänzungs; Parteien; Beklagten; Kapazität; Sachverständige; AaO; Behauptung; Klägers; Rückweisung; Gutachtens; Lernkurve; Anlage; Recht; Technische; -Anlage; Digen; Gericht; Gungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2018/178Entscheid Art. 94 Abs. 1 sowie Art. 97 VRP (sGS 951.1) i.V.m. Art. 10 Ziff. 2 VGV (sGS 821.1). Nach dem Verursacherprinzip können die Verfahrenskosten einem Elternteil auferlegt werden, wenn eine Kindesschutzmassnahem zur Hauptsache dem Verhalten nur eines Elternteils zuzuordnen ist. Ob auf die Erhebung verzichtet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemässem Ermessen; ein Anspruch besteht nicht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 27. März 2019, V-2018/178). Recht; Beschwerde; Kindes; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Gutachten; Verfahren; Mutter; Beistand; Pflege; Erziehung; Vorinstanz; Verfahrens; Rechtspflege; Toggenburg; Gutachtens; Vater; Erziehungsbeistand; Besuch; Unentgeltlichen; Beschluss; Verfahrenskosten; Gesuch; Erhebung; Ausbildung; Besuchs; Unterbringung; Verzichten; Dispositivziffer
SGV-2018/107Entscheid Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB sowie Art. 308 Abs. 1 ZGB (SR 210). Weisung, Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF), Erziehungsbeistandschaft. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer SPF sowie die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft sind vorliegend erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 27. März 2019, V-2018/107). Mutter; Beschwerde; Beiständin; Kindes; Vater; Eltern; Massnahme; Weisung; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Erziehung; Gallen; Unterstützung; Positiv; Kinder; Verfügung; Verfahren; Verfügte; Verhältnis; Verzichte; Massnahmen; Verzichtet; Pflege; Erscheint; Unentgeltliche; Abgekürzt:; Rechtsvertreter; Anordnung; Fünftel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 285 (4A_576/2017)Art. 140b PatG; Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Bezeichnet das Grundpatent nur einen von zwei Wirkstoffen, kann ein Erzeugnis nach der Arzneimittelzulassung nicht als ergänzendes Schutzzertifikat beansprucht werden, wenn es aus zwei Wirkstoffen zusammengesetzt ist (Änderung der Rechtsprechung; E. 2). Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf ein bereits formell rechtskräftig erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat (E. 3). Recht; Schutz; Schutzzertifikat; Patent; Rechtsprechung; Ergänzende; Erzeugnis; Praxis; Patent; Erteilt; Erteilung; Wirkstoff; Arzneimittel; Grundpatent; Beschwerde; Schützt; Geschützt; Zertifikat; Wirkstoffe; Interesse; Auslegung; Voraussetzung; Europäische; Ergänzenden; Beschwerdegegnerin; Schutzzertifikate; Regel
143 III 3 (5A_113/2016)Art. 39 Abs. 1 und 2 Ziff. 3, Art. 48 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 8 lit. c ZStV; Eintragung des Rufnamens im Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden amtliche Namen beurkundet. Der Rufname ist kein amtlicher Name und wird im Fall, dass eine Person mehrere Vornamen trägt, im Personenstandsregister nicht bezeichnet (E. 3). Person; Personen; Rufname; Personenstand; Beschwerde; Personenstandsregister; Rufnamen; Beschwerdeführerin; Vorname; Rufnamens; Amtliche; Eintrag; Vornamen; Zivilstand; Eintragung; Verwaltungsgericht; Bezeichnung; Urteil; Amtlichen; Register; BA; Rechtlich; Aufsichtsbehörde; Ausweise; Recht; Vorinstanz; Daten; Erfassung; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bräm, HasenböhlerZürcher Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch2011
BühlerBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2006
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