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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 4 LAINF dal 2023

Art. 4 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 4

Facoltà di assicurarsi

1 Possono assicurarsi a titolo facoltativo le persone esercitanti un’attività lucrativa indipendente domiciliate in Svizzera, come pure i loro familiari collaboranti nel­l’im­presa e non assicurati d’obbligo.

2 Sono esclusi dall’assicurazione facoltativa i datori di lavoro senza attività lucrativa che occupano solo personale domestico.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 4 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2017/85Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG. Die Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherten und damit eine Versicherungsdeckung über die obligatorische Unfallversicherung ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt. Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. August 2019, UV 2017/85). Beschwerde; Arbeit; Versicherung; Arbeitnehmer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; UV-act; Restaurant; Obligatorisch; Unfall; Versicherungsdeckung; Beschwerdeführerin; Selbst; Liegen; Arbeitnehmereigenschaft; Stehen; Obligatorische; Selbständig; Wirtschaftliche; Unfallversicherung; Vertrauen; Zumindest; Zwischen; Bestand; Tätig; Einsprache; Hinterlassenen; Entscheid
SGUV 2017/82Entscheid Art. 6 UVG: Gonarthrose: unfallbedingter Gesundheitsschaden als vorübergehende Verschlimmerung eines degenerativen Vorzustandes; Dahinfallen der Leistungspflicht des Unfallversicherers bei Erreichen des Status quo sine vel ante. Radiologisch objektivierte unfallbedingte strukturelle Gesundheitsschäden: Dahinfallen der Leistungspflicht des Unfallversicherers sobald die Unfallverletzungen verheilt sind. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen infolge Zweifel an der Schlüssigkeit der Feststellungen des versicherungsinternen Arztes (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. März 2019, UV 2017/82). Beschwerde; UV-act; Unfall; Beweis; Beschwerdeführer; Untersuchung; Medizinische; November; Januar; Linken; Beschwerdegegnerin; Behandlung; Erwägung; Heilung; Versicherte; AaO; Oktober; Einsprache; Medizinischen; Medial; Gonarthrose; Ärzte; Spital; Unterschenkel; Reisekosten; Jedoch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2007.00041Beiträge von Nichterwerbstätigen für die obligatorische Unfallversicherung nach KVG fallen nicht unter § 31 Abs. 1 lit. f StG, sondern unter § 31 Abs. 1 lit. g StG und sind somit lediglich im Rahmen der Pauschalen steuermindernd zuzulassen. Zu diesem Schluss gelangt das Verwaltungsgericht aufgrund der wesentlichen Unterschiede zwischen der Unfall- und der Krankenversicherung hinsichtlich der Prämienerhebung, der Prämienberechnung wie auch der Leistungen im Schadensfall. Angesichts dieser Unterschiede ist auch der Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) nicht verletzt. Ebenso wenig ist das verfassungsmässige Gebot der Förderung der Selbstvorsorge (Art. 111 Abs. 4 BV) verletzt. Gutheissung.   Stichworte: AUSLEGUNGObligatorisch; Unfall; Kranken; Obligatorische; Prämien; Unfallversicherung; Beiträge; Abzug; Bundesgesetz; Krankenkasse; Leistungen; Krankenversicherung; Beschwerde; Recht; Geleistet; Ermessen; Erwerb; Pauschale; Erwerbstätig; Entscheid; Wortlaut; Nichtberufsunfälle; Rekurs; Gemachte; Verwaltungsgericht; Versicherung; Kommentar; Auslegung
SGUV 2017/85Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG. Die Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherten und damit eine Versicherungsdeckung über die obligatorische Unfallversicherung ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt. Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. August 2019, UV 2017/85). Beschwerde; Arbeit; Versicherung; Arbeitnehmer; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; UV-act; Restaurant; Recht; Obligatorisch; Versicherungsdeckung; Unfall; Beschwerdeführerin; Selbständig; Obligatorische; Arbeitnehmereigenschaft; Konto; Wirtschaftliche; Vertrauen; Unfallversicherung; Formell; Sinne; Einsprache; Qualifizieren; Würdigung; Generali; Hinterlassenen; Vertrauensschutz; Rechtlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 62 (8C_152/2019) § 21 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG/ZH); Art. 29a BV ; Rechtsweggarantie. § 21 Abs. 2 SHG/ZH, wonach sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen nicht selbstständig anfechtbar sind, verletzt - vorbehältlich allfälliger besonders gelagerter Einzelfälle - kein Bundesrecht. Insbesondere verstösst diese Regelung nicht gegen die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV (E. 5). Beschwerde; Recht; Auflage; Weisung; Sozialhilfe; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verfassungs; Person; Kanton; Urteil; Anfechtung; Auflagen; Weisungen; Sofortige; Angefochten; Erlass; Angefochtene; Kantons; Sozialhilferechtliche; Kantonale; Rechtsweggarantie; Gericht; Zwischenentscheid; Verfassung; Anspruch; Beschwerdeführerin; Personen; Sozialhilfegesetzes; Regel
146 V 51 (8C_22/2019) Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 UVG (in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 4 ATSG ; 1. UVG-Revision; unfallähnliche Körperschädigung. Nach Art. 6 Abs. 2 UVG (in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung) wird der Unfallversicherer bei Vorliegen einer diagnostizierten Listenverletzung grundsätzlich leistungspflichtig, solange er nicht den Nachweis dafür erbringt, dass die fragliche Listenverletzung vorwiegend, d.h. im gesamten Ursachenspektrum zu mehr als 50 % (E. 8.2.2.1), auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen ist. Im Rahmen dieses Entlastungsbeweises ist die Frage nach einem initialen erinnerlichen und benennbaren Ereignis für die Abgrenzung von der Leistungspflicht des Krankenversicherers bedeutsam (E. 8.6). Unfall; Körper; Körpers; Körperschädigung; Unfallversicherer; Unfallähnliche; Liste; Ereignis; Abnützung; Wiegen; Erkrankung; Listenverletzung; Leistungspflicht; Unfallversicherung; Beschwerde; Unfallereignis; Gesundheit; Zurückzuführen; Vorwiegend; Unfallähnlichen; Degenerativ; Beweis; Ursache;Körperschädigungen; Recht; Einwirkung; Unfallversicherers; Verletzung; Degenerative
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