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Code pénal suisse (CPS)

Art. 4 CPS de 2021

Art. 4 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 4

Im Falle aktiven Dienstes unterstehen dem Militärstrafrecht überdies, wenn und soweit der Bundesrat die Unterstellung beschliesst:

1.
Zivilpersonen, die sich schuldig machen:
eines Verbrechens oder Vergehens gegen eine Wache (Art. 65),
der Befehlsanmassung (Art. 69),
des militärischen Landesverrats (Art. 87) oder der landesverräterischen Nachrichtenverbreitung (Art. 89),
einer feindlichen Unternehmung gegen einen Kriegführenden oder gegen fremde Truppen (Art. 92),
der Verletzung von vertraglichen Leistungspflichten (Art. 97),
einer Störung der militärischen Sicherheit (Art. 98–105, 107),
der Bestechung (Art. 141),
der ungetreuen Geschäftsführung (Art. 144),
der Befreiung von Gefangenen (Art. 177);
2.
Zivilpersonen, die sich der in den Artikeln 73, 78, 115–118, 121–123, 128, 129–131, 134–136, 149–151c, 160, 161–165 und 167–169 genannten Handlungen schuldig machen, wenn sich diese gegen Angehörige der Armee10 und militärische Stellen richten oder der Armee dienende Sachen zum Gegenstand haben;
3.
Zivilpersonen, die vorsätzlich die in den Artikeln 166, 169a, 170 und 171 genannten Handlungen begehen;
4.
internierte Angehörige der Armee aus kriegführenden Staaten, die ihren bewaffneten Streitkräften, ihren Milizen und Freiwilligenkorps einschliesslich organisierter Widerstandsbewegungen angehören, internierte Zivilpersonen sowie militärisch betreute Flüchtlinge;
5.
die Beamten, Angestellten oder Arbeiter:
der Militärverwaltung des Bundes und der Kantone mit Einschluss der Militäranstalten und Militärwerkstätten,
von lebenswichtigen Einrichtungen und Betrieben, insbeson­dere von Wasserversorgungen, Wasserwerken, Elektrizitätswerken, Gaswerken und Spitälern.

10 Ausdruck gemäss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 4 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE180337NichtanhandnahmeBeschwerde; Schweiz; Urkunde; Eidesstattliche; Beschwerdegegnerin; Versicherung; Beschwerdeführerin; Recht; Verfahren; Notar; Schriftstück; Schweizer; Urkunden; Eidesstattlichen; Staat; Recht; Erhöhte; Wahrheit; Arrest; Staatsanwaltschaft; Beweis; Tatsache; Gericht; Rechtlich; Glaubwürdigkeit; Person; Ausland; Falschbeurkundung; Täter
ZHUE120081Nichtanhandnahme einer Untersuchung Beschwerde; Staat; Beschwerdeführerin; Schweiz; Ständig; Beschuldigte; Beschuldigten; Zuständigkeit; Staatsanwaltschaft; Vertrag; Ausführung; Recht; Staat; Staat; Erfolg; Übereinkommen; Handlung; Betrug; Geschäft; Übereinkommens; Zürich; Schweizerischen; Ausland; Taten; Täuschung; Anknüpfungspunkt; Erfolgs; Schungshandlungen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.175 (AG.2019.761)NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Konkurs; Vermögen; Schweiz; Werden; Gemäss; Vermögens; Rechts; Worden; Insolvenz; Gläubiger; Geldwäsche; Diesem; Beschwerdeschrift; Beschwerdegegner; Darlehen; Unmittelbar; Person; Straftat; Privatkläger; Basel-Stadt; Betrug; Geldwäscherei; Eingetreten; Verfahren; Geschädigt; Bundesgericht; Stellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 225 (6B_1429/2020)
Regeste
Art. 91 Abs. 2 lit. a und Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG ; Konkurrenz zwischen Fahren in fahrunfähigem Zustand unter qualifiziertem Alkoholeinfluss und Fahren in fahrunfähigem Zustand aus anderen Gründen. Infolge des zugrunde liegenden unterschiedlichen deliktischen Willens besteht zwischen Fahrunfähigkeit unter qualifiziertem Alkoholeinfluss ( Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG ) und Fahrunfähigkeit aus anderen Gründen ( Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG ) echte Konkurrenz im Sinne von Art. 49 StGB (E. 1).
Incapacité; Autre; Conduire; Cause; état; D'incapacité; Peine; été; Conduit; Concours; Raison; Disposition; Autres; L'incapacité; Qu'il; Même; D'une; Qualifié; Entre; ébriété; être; était; Causes; L'alcool; Conduite; Parfait; Droit; Dispositions; D'autre; Plusieurs
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Rechtliche; Schwere; Beschwerde; Drittstaatsangehörige; Verfahren; Verletzung; Schwere; Kantons; Europäischen; Taten; Beschwerdeführer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
BB.2022.151, BP.2022.84Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Sprengstoff; Kammer; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Recht; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Staatsanwalts; Verfahrens
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